abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Hallo,

Leider hat mein Käufer nach Annahme seines Preisvorschlags nicht gezahlt.

Wurde gestern verkauft.

Ich erfragte heute den Verbleib der Zahlung.

"Ich hab schon woanders gekauft Mfg"

Könnte sich jemand von eBay der Sache bitte annehmen, den Käufer mal in seine Schranken weisen und einen Vermerk verpassen, damit er umso schneller bei vielen Verkäufern ausgeschlossen wird (Vermerke Nichtzahlung).

Schließlich möchte ich den Artikel gern wiedereinstellen und nicht die 4 Tage abwarten...

Eigentlich müssen solche Vollidioten von dieser Plattform entfernt werden... Das passiert natürlich nicht.

Aber gut, was soll ich mich hier aufregen.


Dankee
Nachricht 7 von 7
Neueste Antwort
6 ANTWORTEN 6

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Naja.. Er hat gesagt, dass er woanders gekauft hat, was mir ja vollkommen schnuppe sein kann. Dass er die Ware dadurch nicht mehr haben will, müsste man dann schon reininterpretieren.

 

 

Stimme dir sonst zu, klar. Aber seitens Käufer war ja keine Kommunikation, musste ihn mehrmals anschreiben.

 

Dann kommt so eine Antwort und 3 weitere Interessenten hatten keine Chance mehr, den Artikel zu kaufen. Jetzt haben die wohl auch woanders gekauft 😁 Das ist, was mich daran stört...

Nachricht 1 von 7
Neueste Antwort

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Hallo @bixtron ,

 

ich verstehe die ganze Aufregung darum nicht.

 

Für mich ist das ein formloser Widerruf, das Formular muss nicht zwingend genutzt werden.

Der Kunde hat Dir formlos mitgeteilt, dass er die Ware nicht mehr möchte.

 

Breche den Kauf doch einfach ab mit dem Grund: "Auf Kundenwunsch" Fertig.

Dann kannst Du ja auch wieder sofort neu einstellen.

WArum der Kunde die Ware nicht mehr will, ist eiegtnlich auch egal - er muss es nicht begründen.

 

Es ist dem Kunden sein Recht, den Kauf jederzeit abzubrechen.

Daher ist eigentlich auch der "Nichtzahlervermerk" meiner Meinung nach nicht Rechtens.

Dadurch hat der Kunde ggf. Nachteile nur weil er seine Rechte nutzt.

 

 

Siehe übrigens hier:

https://www.it-recht-kanzlei.de/widerruf-bereits-ab-vertragsschluss-moeglich.html

 

 

 

 

 

 

Nachricht 2 von 7
Neueste Antwort

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Hallo,

 

stecke ich schon weg 🙂

 

Sehe gerade, dass man diese Vermerke auch entfernen lassen kann... 

 

Naja, macht man nix...

 

Nachricht 3 von 7
Neueste Antwort

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Hallo @bixtron 

 

auch wenn jetzt etwas kommt was du nicht gerne lesen möchtest,

du bist als gewerblicher VK angemeldet und wenn dein Käufer schreibt das er woanders gekauft hat wird auch ein Nichtzahlervermerk bei dem nichts bringen.

 

Er wird hinterher einfach behaupten:"Wieso, ich habe doch widerrufen." 😩


Hier könnte Ihre Werbung stehen

Nachricht 4 von 7
Neueste Antwort

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Das mit den Mängeln weiß ich. Das und der nun mal bestehende Kaufvertrag sind ja der Grund, dass ich noch nicht abgebrochen habe.

 

Zahlungsinfos hab ich nicht gesendet, nein.

 

Schade.. dann warte ich ab und melde ihn wie vorgesehen 👍

Nachricht 5 von 7
Neueste Antwort

Betreff: Dreister Kunde zahlt nicht - wie vor Ablauf 4 Tage melden?

Könnte sich jemand von eBay der Sache bitte annehmen, den Käufer mal in seine Schranken weisen und einen Vermerk verpassen, damit er umso schneller bei vielen Verkäufern ausgeschlossen wird (Vermerke Nichtzahlung).

Den Vermerk musst du ihm selbst verpassen! Wenn mehr als 4 Tage vergangen sind den Kauf abbrechen mit dem Grund, dass der Käufer nicht bezahlt hat.

Hattest du seit dem "Kauf" weitere Zahlungsinfos geschickt fängt die Zeit von vorne an. Und an den 4 Tagen kommt man nicht vorbei um wegen Nichtzahlung abzubrechen.

Brichst du vorher aus anderen Gründen ab könnte es einen Mangel für dich bedeuten.

Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
Nachricht 6 von 7
Neueste Antwort