20-04-2021 21:09
@jettekatze schrieb:
Ich habe eine Allgemeine Anfrage.
Ich wollte einen Kauf abbrechen, der Verkäufer stimmt dem nicht zu. Am nächsten Tag befand sich eine Drohung - der Kauf wird wenn nötig mit einem Anwalt durchgesetzt - im Emailpostfach der Empfängeradresse. Empfängeradresse ist eine nette Verkaufseinrichtung die Post ganztägig in Empfang nehmen kann. Kurz darauf erhielt die Empfängeradresse eine Drohung per Einschreiben. Nun meine Frage? Ist das zulässig? Darf ein Verkäufer innerhalb der von Ebay festgelegten Zahlungsfrist seine „muß“
Verkaufsbegründung über Einschreiben manifestieren?
Du bist Käufer und auch Empfänger, @jettekatze
Was für eine Empfängeradresse meinst du ?
Warum willst du den Kauf abbrechen ?