20-04-2021 21:09
@jettekatze schrieb:
Ich habe eine Allgemeine Anfrage.
Ich wollte einen Kauf abbrechen, der Verkäufer stimmt dem nicht zu. Am nächsten Tag befand sich eine Drohung - der Kauf wird wenn nötig mit einem Anwalt durchgesetzt - im Emailpostfach der Empfängeradresse. Empfängeradresse ist eine nette Verkaufseinrichtung die Post ganztägig in Empfang nehmen kann. Kurz darauf erhielt die Empfängeradresse eine Drohung per Einschreiben. Nun meine Frage? Ist das zulässig? Darf ein Verkäufer innerhalb der von Ebay festgelegten Zahlungsfrist seine „muß“
Verkaufsbegründung über Einschreiben manifestieren?
Wenn ein Käufer direkt ankündigt, weder zahlen noch den Artikel abnehmen zu wollen, dann kann der (private?) Verkäufer durchaus die Dienste eines Rechtsanwaltes in Anspruch nehmen, um die Zahlung und Abnahme des Artikels durchzusetzen. Das ist auch keine Drohung. Das ist eine Ankündigung.
Die Artikelnummer könnte mehr Licht ins Dunkel bringen, z.B. ob Du ein Widerrufsrecht hast oder nicht.
Ich würde den Verkäufer auffordern, die bezahlte Ware zu senden. Mit Frist bis wann das zu geschehen hat. Und dann abwarten was kommt.