28-02-2021 16:08
Hallo @auta2012
wenn du einmal überboten wurdest bist du nicht mehr an dein Gebot gebunden,
auch wenn du durch eine Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender bist.
Geregelt ist das in §7 Abs. 7 der ebay AGB.
@auta2012 schrieb:
Wie kann das angehen. Erst wurde ich Überboten. Dann nach 2.5 Std. war ich plötzlich wieder Höchstbietender. War es ein Betrugsversuch. Würde vom Verkäufer mitgeboten. Ich wurde jetzt zur Zahlung des Artikels aufgefordert. Ich will ihn aber nicht mehr. Was kann ich jetzt machen?
Verweise den Verkäufer auf die ebay AGB @auta2012
§ 6 Satz 7
https://www.ebay.de/help/policies/member-behavior-policies/allgemeine-geschftsbedingungen-fr-die-nut...
Käufer können Gebote nur zurücknehmen, wenn dazu ein berechtigter Grund vorliegt. Nach einer berechtigten Gebotsrücknahme kommt zwischen dem Nutzer, der nach Ablauf der Auktion aufgrund der Gebotsrücknahme wieder Höchstbietender ist und dem Verkäufer kein Vertrag zustande.
Sag mal bitte die Artikelnummer.
Wenn du die Auktion aufgrund einer Gebotsrücknahme gewinnst, dann musst Du den Artikel nicht nehmen. Es ist dann kein Kaufvertrag zustande gekommen. Allerdings musst Du das dem Verkäufer klar machen. ebay schert sich nicht darum. Die "gekauft/verkauft-Mails" werden trotzdem automatisch verschickt.
Tagchen @auta2012
Riecht nach einem gestrichenen oder zurückgenommenen Gebot. Kann alles sein.
Du musst aber nicht abnehmen, wenn du durch Gebotsrücknahme oder Streichung wieder Höchstbietender bist. Findet man in den AGB von EBay.