07-07-2021 17:52
Diese werden vom gesamten Erlös, also auch von den anfallenden Versandgebühren etc. berechnet. Auch die Verkaufsgebühr wird nun vom gesamten Erlös berechnet. Zuvor nur von dem reinen Warenerlös. Ich denke, dieses Geschäftsgebahren ist ein Fall für die Verbraucherzentralen, da diese ohne Zustimmung von uns Verkäufern erfolgt und auch auf Ware, die bereits vor der Umstellung eingestellt wurde.
Hallo!
@klabo58 Das ist hier- insgesamt gesehen-schon lange Thema.
Aber veröffentlicht hat es eBay.
https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/einfhrung-der-zahlungsabwicklung-bei-ebay?id=4795
https://pages.ebay.de/payment/2.0/terms.html
https://www.ebay.de/help/selling/fees-credits-invoices/selling-fees?id=4822
"Die Verkaufsprovision setzt sich zusammen aus einem Prozentsatz des Gesamtbetrags der Transaktion plus einer fixen Gebühr pro Bestellung."
Das Wort Gesamtbetrag beinhaltet auch das Porto.
Und wenn du dir alles vor dem Umstellung, der du ja mit der Verifizierung deines Bankkontos zustimmen musstest, durchgelesen hast, dann ist damit deine Zustimmung erfolgt gewesen.
Und hier das Stimmungsbild.