30-04-2021 22:45
@newnici schrieb:
Ich möchte einen Fall wegen eines nichtbezahlten Artikels öffnen, sobald ich den Artikel ausgewählt habe und auf "senden" gehe, schaltet es um auf "Kaufabbruch" - hat noch jemand dieses Problem ? Ich möchte ja den Kauf nicht abbrechen,sondern endlich mein Geld oder eben die Gebühren zurück.Aber das funktioniert ja nur, wenn ich eben einen Fall eröffne. Hat jemand eine Idee,wie es doch noch klappen kann diesen "Fall "zu melden ? Ich hatte bisher nie Probleme damit ,die Fälle zu eröffnen
Hallo @newnici - wir haben den Prozess in einen Kaufabbruch geändert, damit Du schneller den Artikel wieder einstellen kannst, wenn dieser nicht innerhalb von 4 Tagen bezahlt wird.
Das interessiert mich auch steffi@ebay
Und der Verkäufer darf dann trotzdem die Gebühr von 0,05 € bzw 0,35 € zahlen, wenn der Käufer nicht zahlt ?
steffi@ebay Community Manager
https://pages.ebay.de/rechtsportal/private_verkaeufer.html
Und was wird aus § 433
Wenn zwischen Ihnen und dem Käufer ein Kaufvertrag zustande gekommen ist, steht Ihnen nach § 433 Abs. 2 BGB gegen den Käufer ein Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises zu
Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.
Bezahlt ebay dann die Gerichtskosten?
Sie brechen den Kauf ab, weil der Käufer nicht bezahlt hat, aber Ihnen wurden schon Gebühren berechnet. Erfahren Sie mehr darüber, wann Verkäufergebühren berechnet werden.
Vielleicht findet es hier einer?