08-12-2020 13:08
@mna934 schrieb:
Folgendes Szenario:
ein Verkäufer beschreibt bei einem als defekt angebotenen Artikel in der Beschreibung nur einen defekten Einschaltknopf, dann ist aber in Wirklichkeit das Gehäuse des Geräts durch Reparaturversuche bereits massiv beschädigt.
Kann man den Artikel dann zurückgeben?
Greift der Käuferschutz?
Käuferschutz greift nur, wenn die Zahlung abgesichert war.
War sie?