22-11-2020 14:45
@michaeher-75 schrieb:
Hallo, wie ist es denn wenn ein defekt eines gekauften artikels auftritt, innerhalb der 2 Jahre? Habe die Rechnung vom Verkäufer, geht es dann direkt über den Händler wo der Verkäufer es erworben hat oder über den Verkäufer? bin da noch zu unwissend was das angeht, danke für die Hilfe
Hallo @michaeher-75
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.