01-11-2020 12:45
Das Baustellenradio , das ich am 10.02.20 bei der Firma Meininger gekauft habe ist defekt .
Da ich vom Verkäufer angewiesen wurde, bei einem Gewährleistungfalles mich an die Firma zu wenden und nicht an den Hersteller , habe ich dies zuerst über die Email Adresse getan und dann über Ebay den Verkäufer angeschrieben . Dieser reagiert auf kein Schreiben von mir .
Wie kann ich bewirken , dass ich den Verkäufer in die Verantwortung bringe ?
ischujojo schrieb:Das Baustellenradio , das ich am 10.02.20 bei der Firma Meininger gekauft habe ist defekt .
Da ich vom Verkäufer angewiesen wurde, bei einem Gewährleistungfalles mich an die Firma zu wenden und nicht an den Hersteller , habe ich dies zuerst über die Email Adresse getan und dann über Ebay den Verkäufer angeschrieben . Dieser reagiert auf kein Schreiben von mir .
Wie kann ich bewirken , dass ich den Verkäufer in die Verantwortung bringe ?
wer hat was angewiesen ?
erstmal ist der Verkäufer 24 Monate in der Gewährleistung - ich gehe jetzt mal davon aus, dass bei einem deutschen Händler (in Deutschland) gekauft wurde
allerdings musst Du ggf. nachweisen, dass der Defekt bereits bei der Übergabe angelegt war (da die Übergabe länger als 6 Moante her ist) ... geht im allgemeinen nur per Gutachten, dessen Kosten Du vorstrecken musst
ist dann belegt, dass der Defekt bereits bei der Übergabe angelegt war (also das was zum Defekt geführt hat), müsste der Verkäufer erstatten
sofern es eine Garantie auf den Artikel gibt, musst Du Dich an den Hersteller des Radios wenden
@ischujojo schrieb:Das Baustellenradio , das ich am 10.02.20 bei der Firma Meininger gekauft habe ist defekt .
Da ich vom Verkäufer angewiesen wurde, bei einem Gewährleistungfalles mich an die Firma zu wenden und nicht an den Hersteller , habe ich dies zuerst über die Email Adresse getan und dann über Ebay den Verkäufer angeschrieben . Dieser reagiert auf kein Schreiben von mir .
Wie kann ich bewirken , dass ich den Verkäufer in die Verantwortung bringe ?
Die Gewährleistung ist nichts anderes als eine Sachmängelhaftung.
Dem Käufer steht diese Gewährleistung bis 2 Jahre nach Kauf bzw. Übergabe zu.
Innerhalb der ersten 6 Monate wird allgemein davon ausgegangen, dass der Artikel schon beim Kauf mangelhaft war, ergo liegt die Beweislast beim Verkäufer, der muss nachweisen können, dass der Artikel mängelfrei war und der Käufer ursächlich für den entstandenen Sachmangel verantwortlich ist.
Nach Ablauf der 6 Monate gilt die Beweislastumkehr.
Dann muss der Käufer dem Verkäufer nachweisen, dass der Sachmangel von Anfang an vorlag.
Bei dir sind die 6 Monate doch schon um?