17-05-2021 16:46
Kann mir jemand sagen wir ich vorgehen muss, wenn ein neuer Artikel nach nicht einmal einem Jahr Nutzung defekt ist und der Verkäufer auf die Frage nach dem Gewährleistungsanspruch nicht regaiert?
Kann ebay da helfen?
VG Alexander
Tagchen @allaalexander
Nach Ablauf der ersten sechs Monate nach dem Kauf/Erhalt liegt die Beweislast dafür, dass der Fehler schon bei Übergabe im Produkt selbst lag, wieder bei dir.
Viele Händler glauben, das reiche aus, um sich komplett aus der Affaire zu ziehen. Das ist falsch und bleibt falsch.
Denn nur weil man als Käufer nach Ablauf eines halben Jahres die Reparatur nicht mehr kostenlos bekommt, heißt das noch nicht, dass der VK nicht für eine eventuelle kostenpflichtige Reparatur der Ansprechpartner bliebe.
Bei Händlern im Ausland ist das leider alles nur Theorie!