22-05-2021 12:09
Tagchen @w**ik
Sollte dein Verkäufer seinen Firmensitz im Ausland haben, kannst die Leuchte nur irgendwo reparieren lassen oder entsorgen.
Bei der bereits angesprochenen Beweislast kommt es auf das Datum an, wann du gekauft oder erhalten hast und wann du den VK kontaktiertest.
Aber leider haben viele Händler nicht mehr auf dem Deckel, dass sie erst einmal immer der erste Ansprechpartner bei einem Defekt innerhalb von zwei Jahren sind.
Dabei ist zweitrangig, ob es kostenlos oder kostenpflichtig für den Verbraucher weitergeht.
@w**ik schrieb:
Die Außenleuchte nach 6 Monaten kaputt. Ich habe Kontakt zum Verkäufer aufgenommen , der reagiert nicht.
Was soll ich tun?
Du könntest schon mal ein Gutachten besorgen, mit dem Du nachweisen kannst, dass die Lampe bereits bei Auslieferung defekt war. Ohne muss der Verkäufer nämlich gar nichts machen. Du musst nachweisen, dass der Artikel von Anfang an defekt war.
Falls der Verkäufer in China sitzt, kannst Du Dir das allerdings auch sparen., denn den Chinesen interessiert gar nichts mehr nach Ablauf von 6 Monaten.
Oder du entsorgst die Lampe und kaufst Dir eine neue. Vorzugsweise nicht in China.