22-05-2021 12:09
Tagchen @w**ik
Sollte dein Verkäufer seinen Firmensitz im Ausland haben, kannst die Leuchte nur irgendwo reparieren lassen oder entsorgen.
Bei der bereits angesprochenen Beweislast kommt es auf das Datum an, wann du gekauft oder erhalten hast und wann du den VK kontaktiertest.
Aber leider haben viele Händler nicht mehr auf dem Deckel, dass sie erst einmal immer der erste Ansprechpartner bei einem Defekt innerhalb von zwei Jahren sind.
Dabei ist zweitrangig, ob es kostenlos oder kostenpflichtig für den Verbraucher weitergeht.