04-06-2021 12:14
Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten.