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Gewährleistung

 
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Gewährleistung, auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft, bedeutet im Schuldrecht das Einstehenmüssen für eine mangelhafte Leistung, insbesondere die Haftung für Sach- und Rechtsmängel. Beim Kaufvertrag muss der Verkäufer für eine mangelhafte Ware oder Sache Gewähr leisten.

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