14-10-2020 10:48
Es handelt sich um einen Ring der so defekt war, daß er nicht tragbar ist. Dies war in der ursprünglichen Artikelbeschreibung nicht ausgewiesen und ersichtlich. Dazu kam eine bezahlte Portoforderung von 2,99E und bekommen habe ich das Teil im 0,95€ frankierten Briefumschlag. Ich habe den Verkäufer unter Hinweis auf diese Sachlage angeschrieben und um Klärung gebeten. Die Antwort hieß : Privatverkauf - keine Rücknahme.
Ich würde gerne ebay einschalten, komme aber aus dem Artikelstatus "Rückgabe" nicht raus. Muß ich dann erst die Rückgabe schließen??
@hackballen schrieb:Es handelt sich um einen Ring der so defekt war, daß er nicht tragbar ist. Dies war in der ursprünglichen Artikelbeschreibung nicht ausgewiesen und ersichtlich. Dazu kam eine bezahlte Portoforderung von 2,99E und bekommen habe ich das Teil im 0,95€ frankierten Briefumschlag. Ich habe den Verkäufer unter Hinweis auf diese Sachlage angeschrieben und um Klärung gebeten. Die Antwort hieß : Privatverkauf - keine Rücknahme.
Ich würde gerne ebay einschalten, komme aber aus dem Artikelstatus "Rückgabe" nicht raus. Muß ich dann erst die Rückgabe schließen??
Moin @hackballen
das ist ein Verkäufer nach dem alten ebay Motto..bei Ebay geht alles!
Genau wie du als Käufer...da könnt ich fürn Appel und Ei einen Schnapp machen!
Das der Schuss nach hinten los gehen kann, hätten dir die Fotos schon zeigen müssen!
Genauso das Profil des Verkäufers!
Da zählt auch die Versandkostennörgelei nichts, damit warst du einverstanden!
@hackballen schrieb:Es handelt sich um einen Ring der so defekt war, daß er nicht tragbar ist. Dies war in der ursprünglichen Artikelbeschreibung nicht ausgewiesen und ersichtlich. Dazu kam eine bezahlte Portoforderung von 2,99E und bekommen habe ich das Teil im 0,95€ frankierten Briefumschlag. Ich habe den Verkäufer unter Hinweis auf diese Sachlage angeschrieben und um Klärung gebeten. Die Antwort hieß : Privatverkauf - keine Rücknahme.
Ich würde gerne ebay einschalten, komme aber aus dem Artikelstatus "Rückgabe" nicht raus. Muß ich dann erst die Rückgabe schließen??
Wenn Du die Rückgabe schließt, kannst du keinen zweiten Fall öffnen. Man kann pro Artikel immer nur einen Fall öffnen.
Es ist aber auch vollkommen egal, ob Du ebay einschalten kannst oder nicht. Du hast bei Überweisung an einen Privat-Verkäufer keinen Käuferschutz. Ebay hilft dir nicht.
Bei diesem Verkäufer hast Du die Probleme doch sehenden Auges mitgekauft. Der hatte ja nun ausreichend negative und neutrale Bewertungen wegen Mangelhafter Ware und fehlender Kompromissbereitschaft, bevor Du gekauft hast. Da kann man eher nicht erwarten, dass sich der Verkäufer bei Deinem Kauf nun plötzlich einsichtig zeigt.
Hallo @hackballen
auch wenn du Anspruch auf einen Artikel im beschriebenen Zustand hast, du hast bereits vorschnell negativ bewertet, dies macht man am Schluß wenn nix mehr geht und hat auch 60 Tage Zeit dafür.
Was willst du bei dem Artikelpreis (3,49 € ) jetzt noch, zusätzlich nachtreten?
Vergiß das ganze und schau dir in Zukunft das Profil des VK vor dem Kauf an
und die leckere Art und Weise wie die Artikel auf den Fotos präsentiert werden.
Appetitlich, nicht wahr?