02-09-2025 06:55
02-09-2025 12:29
@hasjana schrieb:
@leuchtfee schrieb:
Hallo, ich habe vor kurzem eine neutrale Bewertung zu einem verschickten Artikel im Original Karton abgegeben. Zwar Stande in der Beschreibung drin dass der Artikel nur original verpackt versendet wird, aber es war nur ein Hinweis für seine zukünftigen Verkäufe , da der Karton total beschädigt und eingedrückt ankam. Ich habe den Artikel jedoch behalten da er noch funktionierte.
Wie ist das rechtlich? Kann mir der Verkäufer nun mit einem Anwalt drohen wegen der Bewertung ?
Danke.◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
meine Meinung: es steht in der Beschreibung, daher finde ich die neutrale nicht gerechtfertigt - zumal Du den Artikel behalten willst
Hallo,
sehe ich etwas anders, denn ...
Hier wurde nur erwähnt, dass im Originalkarton versendet wurde und dadurch der Karton beschädigt wurde.
Sehe weder ein bemängeln der Versandweise oder abweichenden Versand.
Lediglich eine klare Aussage zum Versand und wie der Artikel angekommen ist.
Das sehe ich also durchaus als berechtigt. Auch wenn der Verkäufer so versendet, hat die Sendung unbeschädigt anzukommen.
02-09-2025 11:09
02-09-2025 11:01
dass man das noch anders formulieren könnte, steht ausser Frage 😀
02-09-2025 09:22
Moin @hasjana
das kann man aber auch unterschiedlich betrachten,
klar ist nur dass das Bügeleisen im Originalkarton versendet wird,
aber nirgends steht dass das Label ohne Umverpackung direkt darauf gepappt wird.
Kann bei Sammlerartikeln auch rot geben, ich hätte mich bedankt wenn mein VK auf diesen Artikel die Marke und den Adressaufkleber gepappt hätte.
Auch hier stand, "Lieferung erfolgt in OVP"
Für mich geht die graue Bewertung von @leuchtfee i.O. und der Anwalt hat bei dem VK viel zu tun, wenn man ins Profil schaut.
Hier könnte Ihre Werbung stehen
02-09-2025 09:19
Tagchen @leuchtfee hat er nun gedroht odelr nicht?
Weil du schreibst....
Kann mir der Verkäufer nun mit einem Anwalt drohen wegen der Bewertung ?
Können kann er viel, ob er das dann tatsächlich auch umsetzt ist eine ganz andere Frage.
Vielleicht hätte man's auch so regeln können, dass man den Vk vorher anschreibt und ihn auf den Umstand hinweist und dann schauen, was zurück kommt?
Danach kann man dann immer noch bewerten.
Leider gehen die verschiedenen Versanddienstleister nicht immer vorsichtig mit den Artikeln um.
Mir wäre es wurscht ob der Karton im Karton ist, oder die OVP eines Bügeleisens verknautscht ist solange mein Artikel keinen Schaden nimmt.
Aber das bleibt natürlich jedem selbst überlassen wie man dann reagiert.
02-09-2025 08:57
@leuchtfee schrieb:
Hallo, ich habe vor kurzem eine neutrale Bewertung zu einem verschickten Artikel im Original Karton abgegeben. Zwar Stande in der Beschreibung drin dass der Artikel nur original verpackt versendet wird, aber es war nur ein Hinweis für seine zukünftigen Verkäufe , da der Karton total beschädigt und eingedrückt ankam. Ich habe den Artikel jedoch behalten da er noch funktionierte.
Wie ist das rechtlich? Kann mir der Verkäufer nun mit einem Anwalt drohen wegen der Bewertung ?
Danke.
◇◇◆◇◇◆◇◇◆◇◇
meine Meinung: es steht in der Beschreibung, daher finde ich die neutrale nicht gerechtfertigt - zumal Du den Artikel behalten willst
nicht wenige versenden seit geraumer Zeit nur in dünnen Plastikbeuteln als "Umverpackung" oder mittlerweile auch nur in der OVP - selbst die grosse Konkurrenz macht das ... wenn es im Angebot steht und man das nicht möchte, sollte man nicht kaufen