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Käufer, angemeldet in USA, kann angeblich nicht überweisen. Was würdet ihr machen?

Hallo zusammen,

 

ich habe einen Käufer, angemeldet in USA, ziemlich sicher russisch-sprachig, Lieferadresse in Groß Britannien. 

Es handelt sich um die beiden letzten verkauften Artikel von mir. Lego Bionicle.

Käufer = 011anthony


Ich biete nur Überweisung an.  Zudem steht drin, daß ich nur nach vorheriger Anfrage ins Ausland verschicke. 
Zum Glück waren diese zwei Auktionen noch nicht von Ebay zwangsumgestellt.

Der Herr schrieb mich direkt nach Auktionsende an, er wolle mit paypal zahlen.

Komisch, daß er später behauptete, er hätte nicht gesehen, daß ich das nicht anbiete.

 

Nach einem Text von ihm, der mir "zu blöd" war, schickte ich ihm über Ebay die Rechnung incl. ordentlichen Versandkosten nach UK und dem Hinweis, bitte zeitnah zu überweisen.

Jetzt fordert er mich schon dreimal auf, die Auktion abzubrechen.

 

Da der Käufer auch sehr großzügig negativ bewertet, weiß ich gerade nicht, wie ich vorgehen soll.

Gruß Regina

Akzeptiert Lösungen (1)

Akzeptiert Lösungen (1)

Hallo!

 

@ostersonne Vor kurzem hätte man dir noch geraten einen Nichtzahlerfall durchzuziehen, aber das gibt es in der Form nicht mehr. Jetzt heisst es Stornierung= Kaufabbruch. Und da steht auch was wg. evtl. Bewertungen. 

Und gut, daß du dich nicht auf Paypal einlässt. 

 

Lies mal bitte hier, was ebay jetzt schreibt:

 

Bisher mussten Verkäufer einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels öffnen, wenn ein Käufer einen Artikel nicht bezahlt hat. Ab Mai 2021 haben alle Verkäufer die Möglichkeit, Käufe zu stornieren, die nicht innerhalb von 4 Kalendertagen bezahlt wurden, nachdem der Käufer den Artikel gekauft hat. Dies ist bereits für einige Verkäufer bei eBay verfügbar. Mit dieser Änderung gilt auch, dass alle Bewertungen automatisch entfernt werden, welche Verkäufer von Käufern erhalten, die nicht bezahlt haben.

 

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/probleme-mit-kufern-wegen-nicht-bezahlter-artikel-klre...

 

 

Antworten (3)

Antworten (3)

Hi @ostersonne,

 

das "abgegebene" Profil ist ja echt unterirdisch! 

 

Bitte sei so nett und melde diesen K. Das müsste gehen, wenn du so tust, als ob du eine Bewertung abgeben willst, eventuell auch übers Menu beim verkauften Artikel.

Hallo @ostersonne  du musst unbedingt einen Länderausschluss in deinem ebay-Konto hinterlegen, sonst hast du das Problem mit Bietern aus dem Ausland immer und immer wieder.

 

 

 

Länderausschluss im ebay-Konto einfügen.

> ebay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Versandeinstellungen

> Lieferorte in ihren Angeboten ausschliessen >JA> einblenden>>bearbeiten

Link Lieferorte ausschließen

 



> eBay-Konto

> Einstellungen

> Verkäufereinstellungen

> Eingeschränkter Käuferkreis > Einblenden > Bearbeiten

> Häkchen setzen bei:

    Käufer nicht akzeptieren,deren bevorzugte Lieferadresse ein Ort ist,an den ich keine Ware verschicke.

> Häkchen setzen bei:

    die oben stehenden Einstellungen auf alle aktiven und zukünftigen Angebote anwenden

> Senden

Eingeschränkter Käuferkreis

 

Zudem würde ich - wenn der Käufer dennoch darauf besteht, die Lieferung in sein Land zu versenden - den Käufer wegen unangemessenem Käuferverhalten/unangemessener Forderung bei ebay melden.

 

Link: Käufer melden Formular

 

 

 

 

Grundsatz zum missbräuchlichem Käuferverhalten

 

 

Wir haben hier eine – nicht abschließende – Liste von verbotenen und erlaubten Forderungen zusammengestellt. Dazu gehören z. B.:

 

bootyooty_0-1622448661800.png

 

Verboten

 

  • Forderung, einen Artikel mit einer Versandmethode zu verschicken, die im Angebot nicht aufgeführt wird
  • Forderung, einen Artikel an einen Ort zu schicken, der im Angebot nicht als möglicher Zielort angegeben ist
  • Forderung, die Zahlungsmethode oder den Zahlungszeitpunkt in einer Weise zu ändern, die im Angebot nicht als Möglichkeit angegeben ist
  • ständiges Kaufen von Artikeln und Erhalten von Rückerstattungen außerhalb der Rücknahmebedingungen des Verkäufers
  • unter Androhung einer negativen Bewertung, einer niedrigen detaillierten Verkäuferbewertung oder der Öffnung einer Käuferschutzanfrage eine Teilrückerstattung oder einen Rabatt einfordern, wenn dies nicht im Angebot aufgeführt ist oder von der eBay-Garantie abgedeckt ist
  • Forderung nach zusätzlichen Artikeln oder Leistungen außerhalb des bestehenden Angebots oder außerhalb der eBay-Garantie-Leistungen
  • Forderung, die Transaktion außerhalb von eBay abzuschließen
 

Herzlichen Dank!

Auch dafür, daß meine subjektive Meinung, von euch bestätigt wurde.

 

Aber das heißt, der bekommt seit den "Verbesserungen" nicht mal mehr eine Verwarnung.

Der kann fröhlich weiter machen.

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