14-05-2021 05:35
Hallo!
@jeek88 Ich kann jetzt nur aus dem Bauch heraus antworten: wenn er die Kaufabwicklung schon durchlaufen hat und nichts mehr in seinen Adressen ändern kann, würde ich mich nicht darauf einlassen.
Da bei der neuen Abwicklung der Käuferschutz 180 Tage sind, würde ich das exakt wie bei Paypal behandeln und zwar bei allen Zahlungsmethoden.