am 16-09-2020 14:59 - zuletzt bearbeitet am 16-09-2020 15:32 von pat
Hallo, ich stehe vor einen Rätsel.Mir hat ein Interressent einen Preisvorschlag von 18.000€ für ein Boot geboten, wo ich den Vorschlag akzeptiert habe.
Dieser Käufer meldet , oder reagiert nicht auf Mails, Telefonate usw. Hätte ich auch sonst das Recht diesen Käufer über meinen Anwalt zu den Kauf ( es ist ja ein Vertrag zustande gekommen) auf den Kauf hin zu verklagen???
Mir geht es lediglich darum, das ich dieses Geld wieder weiter verplanen möchte und den Käufer zum Kauf drängeln möchte
Gruß
@deichkind1970 schrieb:
Hallo, ich stehe vor einen Rätsel.Mir hat ein Interressent einen Preisvorschlag von 18.000€ für ein Boot geboten, wo ich den Vorschlag akzeptiert habe.
Dieser Käufer meldet , oder reagiert nicht auf Mails, Telefonate usw. Hätte ich auch sonst das Recht diesen Käufer über meinen Anwalt zu den Kauf ( es ist ja ein Vertrag zustande gekommen) auf den Kauf hin zu verklagen???
Mir geht es lediglich darum, das ich dieses Geld wieder weiter verplanen möchte und den Käufer zum Kauf drängeln möchte
Gruß
Hallo,
ja, natürlich kannst Du versuchen, den Kauf zivilrechtlich durchzusetzen.
Allerdings ist fraglich, ob bei dem "Käufer" überhaupt etwas zu holen ist und Du ggf, auf Deinen (zusätzlichen) Kosten sitzenbleibst.
Melde lieber einen nichtbezahlten Artikel, schließe diesen nach exakt vier Tagen wieder und kündige separat den Kaufvertrag.
Dann würde ich versuchen, das Boot woanders zu verkaufen. Hier bei Ebay gerätst Du vermutlich immer wieder einmal an derartige "Scherzkekse".