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Käufer schließt Fall nicht

Hallo, ein Käufer hat einen Fall geöffnet, weil er den Artikel (nicht schnell genug) erhalten hat. Nun kam die Warensendung aber wohl doch an, da er mich positiv bewertet hat. Den Fall schließt er nach mehrmaliger Aufforderung allerdings nicht. Leider erhalte ich aufgrund des offenen Falls von eBay keine Auszahlungen mehr.
Was kann ich nun tun? Hat jemand Erfahrung?
Danke!

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Hallo!

 

@cpssf Wenn man das von dir liest, dann kann man sich nur an den Kopf fassen, daß der Käufer dich jetzt so im Regen stehen lässt und den Fall nicht schliesst, obwohl er dich positiv bewertet hat. 

 

Ich kann dir nur den Link geben, warum ebay Zahlungen einbehält.

https://www.ebay.de/help/selling/getting-paid/getting-paid-items-youve-sold/pending-payments?id=4816

Und in dem Link gibt es einen weiterführenden Link

Tipps zur Vermeidung und Klärung von Problemen mit Käufern.

Und eigentlich geht es nur darum, daß es den Käufern recht gemacht wird. Du als VK sollst immer höflich und professionell antworten, auch wenn dein Gegenüber ausfallend wird. Natürlich bin ich auch dafür, daß man sachlich bleibt, keine Frage. Aber in dem ganzen Text fragt keiner, wie es dem Verkäufer damit überhaupt geht!

 

Einen Anruf beim Support halte ich in dem Fall für Zeitverschwendung, ich würde an deiner Stelle das schriftlich machen und natürlich die Bewertung hervorheben und mein Geld einfordern.

https://contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ContactUs&wftype=2004&rcode=GS%25N96003&subject=I
mpressum%2...

 

oder hier

impressum@ebay.de

 


@cpssf  schrieb:
Hallo, ein Käufer hat einen Fall geöffnet, weil er den Artikel (nicht schnell genug) erhalten hat. Nun kam die Warensendung aber wohl doch an, da er mich positiv bewertet hat. Den Fall schließt er nach mehrmaliger Aufforderung allerdings nicht. Leider erhalte ich aufgrund des offenen Falls von eBay keine Auszahlungen mehr.
Was kann ich nun tun? Hat jemand Erfahrung?
Danke!

 

Hallo @cpssf  du nimmst am Zahlungsverfahren über ebay teil und versendest unversichert, das ist sträflich fahrlässig von dir und die Quittung siehst du nun. Als Verkäufer brauvhst du einen Sendungs- und Zustellnachweis. ebay richtet sich nicht nach einer abgegebenen Bewertung als Nachweis.... diese könnte u.U. schließlich auch vom Käufer versehentlich abgegeben worden sein.

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