22-11-2020 21:20
Hallo @btsv100
Dir wurde hier ja schon einiges um die Ohren gehauen, nichts desto trotz sollte man einen Artikel vor dem Einstellen testen, vor allem wenn man es dann im Angebot auch noch mal extra hervorhebt.
Wie würdest Du Dich fühlen, wenn Du einen Artikel günstig ersteigerst, in dem extra noch mal darauf hingewiesen wird, dass er getestet wurde und alles einwandfrei funktioniert, nur um dann nach der Auktion vom Verkäufer zu hören, dass der Artikel komplett für die Tonne ist und dieser dann einseitig die Transaktion abbricht?
Fakt ist, dass Du schadensersatzpflichtig bist, Dein Käufer könnte auf die Lieferung eines vergleichbaren Artikels bestehen oder ein Deckungskauf machen, was bedeuten würde, dass Du die Differenz ausgleihen müsstest, welche der alternativ vom Käufer erworbende Artikel zum von Dir verkauften aufweist.
Was viele Verkäufer bei eBay leider ausblenden ist die Tatsache, dass der angebotene Artikel mit dem ersten Gebot schon verkauft ist (sofern kein verdeckter Mindestpreis hinterlegt wurde). Man ist also nicht mehr der Eigentümer. Und wenn dann in der Obhut des Verkäufer das Eigentum des Käufers kaputt geht, muss der Verkäufer dafür gerade stehen.
Deswegen stehen bei mir die zum Verkauf stehenden Artikel auch immer hoch und trocken und außerhalb der Reichweite meiner Katze. Und verpackt wird auf dem Vinyl Fußboden, dann da kann nix runterfallen... 😉