15-03-2021 09:03
Sperren kannst du die Käuferin hier:
Käufer für Ihre Angebote sperren | eBay
Das bewirkt aber nur, dass sie nicht erneut bei Dir kaufen kann (mit dem gesperren Account).
Den bereits abgeschlossenen Verkauf berührt das nicht. Das musst Du immer noch klären und bewerten kann die Käuferin auch noch.
@klu.elen schrieb:
Hi, ich habe 4 hochwertige Stühle verkauft. Der Käufer bat um den Versand(obwohl "Nur Abholung" angeboten wurde)wir haben auf eigene Kosten schließlich doch die Artikel versendet. In der Anzeige steht klar, dass der Artikel nicht zurückgenommen wird. Jetzt versucht die Käuferin die Artikel so schlecht zu machen, damit sie den Käuferschutz in Anspruch nehmen kann. Wir haben den Fall an Ebay weitergeleitet, doch die Käuferin schreibt immer weiter wie schlecht die Artikel seien... Ich habe Fotos die beweisen können dass die Stühle im tadellosen Zustand sind.
Kann ich diese Frau sperren, trotz laufendem Fall? Wie kann ich mich als Verkäufer diesbezüglich schützen?
Ich hoffe auf Antworten....
Tag, @klu.elen
tja, Fehler Nummer eins, ihr habt euch dann letztlich doch noch auf Versand eingelassen, großer Fehler.
Hättet ihr es dabei belassen dass der Käufer abholt, wäre der Käuferschutz entfallen.
Nun wird Paypal nach Ermessen entscheiden.... vermutlich gegen euch. Soll heissen, ihr zahlt die Rücksendekosten auch noch, aber das werdet ihr ja sehen.
Sperren hilft hier überhaupt nichts, hat einmal eine Kommunikation stattgefunden, hilft kein Blockieren mehr.
Du musst nun die Entscheidung von paypal abwarten.