19-11-2020 12:23
@marisee2010 schrieb:
Hallo ich habe meine Küche verkauft und der Käufer meldet sich nicht und bezahlt auch die Küche nicht.
Ich hab jetzt einen offenen Fall daraus gemacht und warte auf Antwort.
Jetzt kam die Rechnung von den verkaufsgebühren.Muss ich die jetzt bezahlen wenn ich das Geld für die Küche noch nicht erhalten habe und den Artikel wiedereinstellen muss da sich der Käufer nicht meldet und zahlt.
Oder bekomme ich die Gebühr wieder zurück wenn der Fall geschlossen ist?
Der Verkauf ist gerade mal 6 Tage her. In der Zeit kannst du unmöglich dem Käufer bereits eine angemessene Frist zur Zahlung und Abholung gesetzt haben.
In Deinem Angebot steht drin "Kann mitte Dezember abgeholt werden". Warum machst Du dann also jetzt so einen Stress wegen der Bezahlung? Du akzeptierst "Barzahlung bei Abholung". Wenn der Käufer erst Mitte Dezember abholen kann, dann wird er auch erst Mitte Dezember bezahlen.
Die Ebay-Gebühren musst Du jetzt bezahlen. Die sind bereits fällig. Und dass Du bereits ein paar Tage nach dem Kauf einen nicht bezahlten Artikel meldest, wenn du selbst schreibst, dass der Käufer erst "Mitte Dezember" die Küche abhlen kann, ist gelinde gesagt ziemlich frech. In Deinem Angebot steht nämlich nichts davon, dass der Käufer vor der Abholung bezahlen muss.
Von dem Gedanken, die Küche wieder einzustellen, solltest Du Dich ganz schnell verabschieden. Dein Käufer hat Anspruch auf die Küche. Die kannst du vor "Mitte Dezember" nicht einfach nochmal verkaufen - es sei denn, der Käufer schreibt Dir, dass er die Küche nicht mehr haben will.