07-11-2020 23:33
Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen!
Bei einem privaten Verkäufer musst du die Ware bezahlen,
den private Verkäufer müssen dem Abbruch nicht zustimmen.
Bei einem gewerblichen Verkäufer nimmst du das Widerrufsrecht
in Anspruch.