abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kauf von einem privat angemeldeten Verkäufer, der allerdings gewerblich sein müsste

Hallo Persönlichkeiten.

 

Ich habe von einem als "privat" angemeldeten Verkäufer ein brandneues Kinderspielauto mit Fernbedienung ersteigert. Nun habe ich gesehen, dass er mehrere solcher Artikel schon verkauft und weiterhin anbietet. Habe ich jetzt dadurch kein Gewährleistungsrecht? Gelten nun die zwei Jahre und die Rücknahmefrist für Onlinegeschäfte nicht?

 

Wie kann ich sicher sein, daß hier nicht ein Gewerbetreibender Spielwarenverkäufer am Werk ist? Die Angebote nicht Hehlerware sind? Oder sonst irgendwie "vom Laster gefallen"?

 

Bitte um Mithilfe.

 

Vielen Dank

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)

Hallo @day_wise_washed_is_diar 

 

ob nun der Verkäufer eigentlich gewerblich ist oder nicht, spielt nach dem Kauf keine Rolle. Ausschlaggebend ist, ob er bei eBay als privater Verkäufer angemeldet ist. Und wenn er dann die Gewährleistung noch im Angebot ausschließt, hast Du auch nicht mehr die für Gebrauchtwaren üblichen 12 Monate Gewährleistung.

 

Denn eines muss man berücksichtigen: Ein privater Verkäufer kann eigentlich keine Neuware verkaufen, denn nach dem BGB gilt er als Verbraucher, und ein von ihm verkaufter Artikel als zweite Hand, was letztendlich auf Gebrauchtware hinausläuft, auch wenn der Artikel selbst unbenutzt ist.

 

Eigentlich dürften private Verkäufer hier bei eBay nur Artikel verkaufen, die "wie neu" oder "unbenutzt" sind. 

 

Du hättest vor dem Kauf den Vertkäufer überprüfen müssen. Du hast keinerlei Gewährleistungsanspruch über 24 Monate und wohl auch keinen Garantieanspruch seitens des Herstellers, da ich kaum glaube, dass Dir Dein Verkäufer eine Rechung ausstellen wird (was Privatpersonen aus steuerrechtlichen Gründen auch gar nicht dürfen).


@day_wise_washed_is_diar  schrieb:

Hallo Persönlichkeiten.

 

Ich habe von einem als "privat" angemeldeten Verkäufer ein brandneues Kinderspielauto mit Fernbedienung ersteigert. Nun habe ich gesehen, dass er mehrere solcher Artikel schon verkauft und weiterhin anbietet. Habe ich jetzt dadurch kein Gewährleistungsrecht? Gelten nun die zwei Jahre und die Rücknahmefrist für Onlinegeschäfte nicht?

 

Wie kann ich sicher sein, daß hier nicht ein Gewerbetreibender Spielwarenverkäufer am Werk ist? Die Angebote nicht Hehlerware sind? Oder sonst irgendwie "vom Laster gefallen"?

 

Bitte um Mithilfe.

 

Vielen Dank


Tag, @day_wise_washed_is_diar 

 

nein, du hast bei einem privaten Verkäufer nie die Verbraucherrechte wie bei einem gewerblichen Verkäufer.

du hättest auch ohne weiteres VOR deinem Kauf die verkauften Artikel im Bewertungsprofil sehen können, da hättest du dann gewusst, worauf du dich einlässt.

Und selbst wenn ein gewerblicher als privat getarnt ist, und selbst wenn es Ware vom Laster ist... jetzt ist alles schon durch.

Du hast kein Widerrufsrecht und auch kein Rückgaberecht.

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder