14-09-2020 13:08
Hallo Persönlichkeiten.
Ich habe von einem als "privat" angemeldeten Verkäufer ein brandneues Kinderspielauto mit Fernbedienung ersteigert. Nun habe ich gesehen, dass er mehrere solcher Artikel schon verkauft und weiterhin anbietet. Habe ich jetzt dadurch kein Gewährleistungsrecht? Gelten nun die zwei Jahre und die Rücknahmefrist für Onlinegeschäfte nicht?
Wie kann ich sicher sein, daß hier nicht ein Gewerbetreibender Spielwarenverkäufer am Werk ist? Die Angebote nicht Hehlerware sind? Oder sonst irgendwie "vom Laster gefallen"?
Bitte um Mithilfe.
Vielen Dank
@day_wise_washed_is_diar schrieb:Hallo Persönlichkeiten.
Ich habe von einem als "privat" angemeldeten Verkäufer ein brandneues Kinderspielauto mit Fernbedienung ersteigert. Nun habe ich gesehen, dass er mehrere solcher Artikel schon verkauft und weiterhin anbietet. Habe ich jetzt dadurch kein Gewährleistungsrecht? Gelten nun die zwei Jahre und die Rücknahmefrist für Onlinegeschäfte nicht?
Wie kann ich sicher sein, daß hier nicht ein Gewerbetreibender Spielwarenverkäufer am Werk ist? Die Angebote nicht Hehlerware sind? Oder sonst irgendwie "vom Laster gefallen"?
Bitte um Mithilfe.
Vielen Dank
nein, du hast bei einem privaten Verkäufer nie die Verbraucherrechte wie bei einem gewerblichen Verkäufer.
du hättest auch ohne weiteres VOR deinem Kauf die verkauften Artikel im Bewertungsprofil sehen können, da hättest du dann gewusst, worauf du dich einlässt.
Und selbst wenn ein gewerblicher als privat getarnt ist, und selbst wenn es Ware vom Laster ist... jetzt ist alles schon durch.
Du hast kein Widerrufsrecht und auch kein Rückgaberecht.