Kauf wurde abgebrochen
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28-07-2020 10:44
Hallo,
zu gegebenem Anlass möchte ich über folgenden
Fall berichten.
Am 25.07.2020 hatte ich folgenden Artikel erworben:
Bezahlt wurde per PayPal. Gestern wurde der Kauf durch den Verkäufer abgebrochen.
Als Grund gibt er an, dass er die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig hat.
Dazu muss ich sagen, dass das nicht stimmt. Der Verkäufer betreibt einen größeren
Shop und dort wird der Artikel immer noch als vorrätig angezeigt zu einem extrem
günstigen Preis. Zusätzlich hat mir der Verkäufer eine Email zugeschickt mit folgendem
Wortlaut:
Hier wird sogar direkt gesagt, dass der zu günstige Preis durch ein Übermittlungsfehler zustande gekommen ist.
Das mag sein, aber inwiefern ist das mein Problem? Muss ich den Kaufabbruch einfach so akzeptieren? Der Verkäufer
muss sich an geltendes Recht halten. Beim Kauf des Artikels wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Daran muss sich
der Verkäufer auch daran halten. Ich habe versucht, Einspruch einzulegen. leider funktioniert das nicht, da der Verkäufer
irgendeinen Trick angewandt haben muss, damit der Kauf unverzüglich abgebrochen wird und der Betrag mir sofort
gutgeschrieben wird. Ich kann ihn noch nicht einmal bewerten. Wie kann das sein?
Habt ihr eine Idee? Lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren?
Gruß
Qais
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@wais20 schrieb:Hallo,
zu gegebenem Anlass möchte ich über folgenden
Fall berichten.
Am 25.07.2020 hatte ich folgenden Artikel erworben:
Bezahlt wurde per PayPal. Gestern wurde der Kauf durch den Verkäufer abgebrochen.
Als Grund gibt er an, dass er die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig hat.
Dazu muss ich sagen, dass das nicht stimmt. Der Verkäufer betreibt einen größeren
Shop und dort wird der Artikel immer noch als vorrätig angezeigt zu einem extrem
günstigen Preis. Zusätzlich hat mir der Verkäufer eine Email zugeschickt mit folgendem
Wortlaut:
Hier wird sogar direkt gesagt, dass der zu günstige Preis durch ein Übermittlungsfehler zustande gekommen ist.
Das mag sein, aber inwiefern ist das mein Problem? Muss ich den Kaufabbruch einfach so akzeptieren? Der Verkäufer
muss sich an geltendes Recht halten. Beim Kauf des Artikels wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Daran muss sich
der Verkäufer auch daran halten. Ich habe versucht, Einspruch einzulegen. leider funktioniert das nicht, da der Verkäufer
irgendeinen Trick angewandt haben muss, damit der Kauf unverzüglich abgebrochen wird und der Betrag mir sofort
gutgeschrieben wird. Ich kann ihn noch nicht einmal bewerten. Wie kann das sein?
Habt ihr eine Idee? Lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren?
Gruß
Qais
https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html
- (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
- (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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Dass sich der Verkäufer auf einen Einstellirrtum beruft und damit den Kaufvertrag anfechtet. Und sobald der Kaufbetrag erstattet wurde, ist die Sache erledigt.
Der Verkäufer ist aus dem Schneider und Du hast keinen Anspruch auf den gekauften Artikel zum angezeigten Preis.