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Kauf wurde abgebrochen

Hallo,

 

zu gegebenem Anlass möchte ich über folgenden

Fall berichten.

 

Am 25.07.2020 hatte ich folgenden Artikel erworben:

 

Artikel_ebay.PNG

 

Bezahlt wurde per PayPal. Gestern wurde der Kauf durch den Verkäufer abgebrochen.

Als Grund gibt er an, dass er die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig hat.

Dazu muss ich sagen, dass das nicht stimmt. Der Verkäufer betreibt einen größeren

Shop und dort wird der Artikel immer noch als vorrätig angezeigt zu einem extrem

günstigen Preis. Zusätzlich hat mir der Verkäufer eine Email zugeschickt mit folgendem

Wortlaut:

 

groovesland.PNG

 

Hier wird sogar direkt gesagt, dass der zu günstige Preis durch ein Übermittlungsfehler zustande gekommen ist.

Das mag sein, aber inwiefern ist das mein Problem? Muss ich den Kaufabbruch einfach so akzeptieren? Der Verkäufer

muss sich an geltendes Recht halten. Beim Kauf des Artikels wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Daran muss sich

der Verkäufer auch daran halten. Ich habe versucht, Einspruch einzulegen. leider funktioniert das nicht, da der Verkäufer

irgendeinen Trick angewandt haben muss, damit der Kauf unverzüglich abgebrochen wird und der Betrag mir sofort

gutgeschrieben wird. Ich kann ihn noch nicht einmal bewerten. Wie kann das sein?

 

Habt ihr eine Idee? Lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren?

 

Gruß

Qais

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (2)

Antworten (2)

Das es keinen Kaufvertrag wegen Einstellfehler gibt
Näheres frage deinen Anwalt

@wais20  schrieb:

Hallo,

 

zu gegebenem Anlass möchte ich über folgenden

Fall berichten.

 

Am 25.07.2020 hatte ich folgenden Artikel erworben:

 

Artikel_ebay.PNG

 

Bezahlt wurde per PayPal. Gestern wurde der Kauf durch den Verkäufer abgebrochen.

Als Grund gibt er an, dass er die bestellten Artikel nicht mehr vorrätig hat.

Dazu muss ich sagen, dass das nicht stimmt. Der Verkäufer betreibt einen größeren

Shop und dort wird der Artikel immer noch als vorrätig angezeigt zu einem extrem

günstigen Preis. Zusätzlich hat mir der Verkäufer eine Email zugeschickt mit folgendem

Wortlaut:

 

groovesland.PNG

 

Hier wird sogar direkt gesagt, dass der zu günstige Preis durch ein Übermittlungsfehler zustande gekommen ist.

Das mag sein, aber inwiefern ist das mein Problem? Muss ich den Kaufabbruch einfach so akzeptieren? Der Verkäufer

muss sich an geltendes Recht halten. Beim Kauf des Artikels wurde ein Kaufvertrag abgeschlossen. Daran muss sich

der Verkäufer auch daran halten. Ich habe versucht, Einspruch einzulegen. leider funktioniert das nicht, da der Verkäufer

irgendeinen Trick angewandt haben muss, damit der Kauf unverzüglich abgebrochen wird und der Betrag mir sofort

gutgeschrieben wird. Ich kann ihn noch nicht einmal bewerten. Wie kann das sein?

 

Habt ihr eine Idee? Lohnt es sich einen Anwalt zu konsultieren?

 

Gruß

Qais


https://dejure.org/gesetze/BGB/119.html

 

@wais20 

  1. (1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.
  2. (2) Als Irrtum über den Inhalt der Erklärung gilt auch der Irrtum über solche Eigenschaften der Person oder der Sache, die im Verkehr als wesentlich angesehen werden.
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