08-01-2026 13:20
hallo an alle
bitte um erfahrungen von der comunity mit ahnlichen fallen!!!
ich habe habe ein iphone 12 monate alt verkauf dies war vollig in ordnung der kaufer aus litauen hat es trotzdem zuruckgeben wollen, konnte leider auch kein versandeticket kaufen und ebay hat dan entschiedem ihm das geld zuruckzugeben. mein kaufer hat auf meine nachrichten mit der bitte mir doch mein iphone zuruckzuschicken nicht reagiert, also gehe ich davon aus dass er das so gewollt hat, und ebay macht es ja einem sehr einfach. hab die lastschrift von der abbuchung durch ebay zuruckgenommen, deshalb ebay jetzt ein inkasso unternehmen beauftragt hat die forderung einzuziehen, werde es aber nicht zahlen und habe die forderung abgelehnt. ich werde auch bis zur letzten instanz gehen, kann ja nicht sein dass ebay bei so einen betrug einfach mitmacht.
hat jemand auch solch eine erfahrung gemach ?
08-01-2026 21:34
ebay hebelt keine Kaufrechte nach BGB aus, weil du keinen Kaufvertrag mit ebay hast.
Der Kaufvertrag besteht zwischen Dir und dem Käufer, ebay ist lediglich der Vermittler (zu seinen eigenen Bedingungen).
Jetzt mal abgesehen von der Adresse des Verkäufers ...
Auch als privater Verkäufer kannst du Dich nicht auf "keine Gewährleistung oder Sachmängelhaftung" berufen, wenn der Artikel nicht der Beschreibung entspricht (also defekt ist).
Du hättest dem Käufer vor Schließung des Falles die kostenlose Rücksendung ermöglichen müssen.
Nun musst du das ausserhalb klären, die Frage ist nur wie.
Zumindest da kannst du es mit "der höheren Instanz" ja versuchen.
Ebay hat jedoch rechtlich weiterhin den Ansprüche gegen Dich durch Deine RLS.
Und wenn Dir bereits eine richtige gegebene Antwort nicht gefällt, brauchst Du hier nicht anfangen andere User zu beleidigen.
08-01-2026 19:41
Oh Mann, die Klugen werden immer mehr hier!
Viel Erfolg bis zur letzten Instanz!
08-01-2026 19:14
oh vielen dank "perfect-sally" fur deine guten ratschlage, du scheins ein richtiger genie zu sein, wenn du hier nichts als besserwissenreien von dir geben willst, dann lasses einfach oder hast lange weile. hast du mal uberlegt, dass ebay hier die aushebelung des deutschen kaufrechts ignoriert ? es handelt sich hier um einen privat verkauf, es handelt sich hier nicht um einen gewerblicher verkaufer der naturlich verbraucher gerecht agieren muss.
also komm und beweihräuchere ebay wo anders, vielleicht bekommst du dann eine goldmedalie
08-01-2026 13:27 - bearbeitet 08-01-2026 13:28
Dein erster Fehler war ins Ausland zu verkaufen als privater Verkäufer! Der nächste Feler ist Verkauf nach Litauen!
Aus dieser Sache kommst du nur einigermaßen glimpflich raus wenn du bezahlst! Der ebay Inkasso wird nicht nachgeben und die Sache nicht vergessen!
Und ja ist klar: ebay unterstützt solche Betrügereien natürlich. Deshalb konnte ebay sich auch zu dem großen Weltkonzern entwickeln!
Und jetzt erzähl uns doch bitte mal welchen Vorteil ebay hätte wenn der Käufer sein Geld wieder bekommt welches von dir natürlich eingezogen wird?
Die eigenen Taschen füllen macht reich nicht das Füllen der Taschen anderer!
Einfach mal nachdenken was man hier von sich gibt und beim nächsten Mal einfach ebaykonform handeln!