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Keine Rechnung vom Verkäufer

Jedes mal muss man einen Riesen Aufwand betreiben um von den Verkäufern eine vorschriftsmäßige  Rechnung zu erhalten... 

Wenn ebay mein jetziges Problem nicht zu meiner Zufriedenheit löst war, meine letzte Bestellung.

Bestellung: von Bluetti Powerstation 

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3 ANTWORTEN 3

Betreff: Keine Rechnung vom Verkäufer

Moin @hugo199537 

 

wie Dir die anderen Mentor*Innen schon geschrieben haben, ist der Verkäufer nicht verpflichtet bei privaten Käufern eine Rechnung zu erstellen. Es ist seine eigene Entscheidung.

 

Wenn DU eine Rechnung benötigst, frage doch einfach vor dem Kauf, ob er Dir eine zur Verfügung stellt. Sollte er mit nein oder gar nicht antworten, ist es Deine Entscheidung, ob Du bei ihm kaufst oder Dich nach Alternativen umsiehst.

Liebe Grüße von der Ostsee

Peter
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Betreff: Keine Rechnung vom Verkäufer


@hugo199537  schrieb:

Jedes mal muss man einen Riesen Aufwand betreiben um von den Verkäufern eine vorschriftsmäßige  Rechnung zu erhalten... 

Wenn ebay mein jetziges Problem nicht zu meiner Zufriedenheit löst war, meine letzte Bestellung.

Bestellung: von Bluetti Powerstation 


Das ist deine Entscheidung, wenn du bei ebay nichts mehr kaufen möchtest.

Druck dir die Daten zu dem gekauften Artikel aus, das sollte für das Finanzamt ausreichen. 

Nachricht 2 von 4
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Betreff: Keine Rechnung vom Verkäufer

Du kaufst mit diesem Account? Dann kannst du dir den Aufwand eigentlich sparen denn du hast bei einem Kauf mit einem privaten Konto keinen Anspruch auf eine ordnungsgemäße Rechnung!

Und ebay wird das Problem nicht lösen denn das Erstellen von Rechnungen ist Verkäufersache und nicht die Angelegenheit von ebay.

 

  1. Wann besteht überhaupt eine Verpflichtung zur Ausstellung einer Rechnung? Jeder Unternehmer ist verpflichtet, Rechnungen entsprechend den Vorgaben in §§ 14,14a UStG zu erteilen, wenn er eine im Inland steuerbare Leistung an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person erbringt.

 

  1. Muss auch bei Leistungen gegenüber Privatpersonen eine Rechnung erteilt werden? Bei Leistungen gegenüber Privatpersonen steht es dem Unternehmer grundsätzlich frei, ob er eine Rechnung gemäß §§ 14, 14a UStG, in anderer Form oder gar nicht erteilt. Für jede steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistungen im Zusammenhang mit einem Grundstück ist er jedoch verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistungen eine Rechnung im Sinne der §§ 14,14a UStG zu erteilen.
Denn welcher heut sein Blut mit mir vergießt, der soll mein Bruder sein (William Shakespeare - Heinrich der V.)
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