06-06-2020 13:10
Hallo, mein Käufer hat mit Paypal bezahlt. Artikel kam zurück, weil nicht zugestellt werden konnte. Kunde angeschrieben. Er antwortet, dass er umgezogen ist. Für das nochmalige Porto möchte er nun meine Kontonummer haben (Überweisung hatte ich ursprünglich ermöglicht.) Ich bin etwas misstrauisch, sie ihm zu geben. Es geht nur um 1,55Euro und Warenwert 3,00Euro. Ist mein Misstrauen gerechtfertigt? Könnte er nicht nochmal mit Paypal überweisen? Was muss er da tun? Vielen Dank für eine Antwort.
@karina3073 schrieb:Hallo, mein Käufer hat mit Paypal bezahlt. Artikel kam zurück, weil nicht zugestellt werden konnte. Kunde angeschrieben. Er antwortet, dass er umgezogen ist. Für das nochmalige Porto möchte er nun meine Kontonummer haben (Überweisung hatte ich ursprünglich ermöglicht.) Ich bin etwas misstrauisch, sie ihm zu geben. Es geht nur um 1,55Euro und Warenwert 3,00Euro. Ist mein Misstrauen gerechtfertigt? Könnte er nicht nochmal mit Paypal überweisen? Was muss er da tun? Vielen Dank für eine Antwort.
Möchtst Du unbedingt zu den 46 Cent, die Du bereits an Paypal bezahlt hast nochmal 39 zusätzlich bezahlen, nur um die 1,55 € über Paypal zu bekommen? Gib dem Käufer Deine Bankdaten und wenn die 1,55 € auf Deinem Konto sind, dann versende.
@karina3073 schrieb:Hallo, mein Käufer hat mit Paypal bezahlt. Artikel kam zurück, weil nicht zugestellt werden konnte. Kunde angeschrieben. Er antwortet, dass er umgezogen ist. Für das nochmalige Porto möchte er nun meine Kontonummer haben (Überweisung hatte ich ursprünglich ermöglicht.) Ich bin etwas misstrauisch, sie ihm zu geben. Es geht nur um 1,55Euro und Warenwert 3,00Euro. Ist mein Misstrauen gerechtfertigt? Könnte er nicht nochmal mit Paypal überweisen? Was muss er da tun? Vielen Dank für eine Antwort.
Moin, @karina3073
bei Zahlung mit Paypal musst DU als Verkäufer versichert versenden, denn benötigst eine Sendungsverfolgung und einen Zustellnachweis. Beides hast du bei unversichertem Versand nicht. Lies die Paypal AGB nochmals sorgfältig durch und gib deinem Käufer die Bankdaten.
Wenn PayPal vom Zahlungsempfänger weitere Nachweise oder Belege über den Versand beziehungsweise die Bereitstellung einer Dienstleistung fordert, um einen Konfliktfall zu bearbeiten, so muss der Zahlungsempfänger diese zeitnah bereitstellen. Ein solcher Nachweis kann unter anderem eine Online-Trackingnummer oder sonstiger Versandnachweis eines Versandunternehmens sein, der auf der PayPal-Website hochgeladen werden kann.
Wenn PayPal anhand der Online-Trackingnummer den Versand gemäß den Bestimmungen dieser Richtlinie nicht nachvollziehen kann, weil die Angaben zum Versand nicht mehr online abrufbar sind, reicht die Vorlage einer Online-Trackingnummer nicht als Versandbeleg aus.Ein geeigneter Nachweis im Sinne dieser Verkäuferschutzrichtlinie muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
4.2.1. Anforderungen an geeignete Nachweise für unautorisierte Zahlungen und nicht erhaltene Artikel
Verkäuferschutz für unautorisierte Zahlungen
Verkäuferschutz nicht erhaltene Artikel (INR)
Anforderung an geeigneten Nachweise
Für Dienstleistungen und immaterielle Güter: Zustellnachweis
Für alle anderen Transaktionen Versandbeleg (mindestens) oder Zustellnachweis
Zustellnachweis
Nachfolgend eine nicht abschließende Liste von Versandunternehmen, deren Versandbelege die zuvor genannten Voraussetzungen in der Regel erfüllen. Der Zahlungsempfänger muss sich jedoch versichern, dass die Versandbelege die vorgenannten Voraussetzungen im Einzelfall auch tatsächlich erfüllen.
Der Name des Empfängers muss in allen Fällen mit dem auf der Seite "Transaktionsdetails" angezeigten Namen übereinstimmen.
4.2.3. Anforderungen an Zustellnachweis
Ein Zustellnachweis für materielle Güter kann auch online bereitgestellt werden und muss sowohl
enthalten.
Ein Zustellnachweis für immaterielle Güter und Dienstleistungen ist jeder nach Ansicht von PayPal geeignete Nachweis für die erfolgte Zustellung beziehungsweise Ausführung, der mindestens die folgenden Informationen enthält: