12-11-2025 19:16
Am 30. Oktober erhielt ein Bieter den Zuschlag für ein unmotorisiertes Verkaufsfahrzeug. Der Kaufvertrag wurde unterzeichnet, und der Bieter beglich den Artikel. Da der Artikel ausschließlich zur Abholung angeboten wurde und kein Versand zur Verfügung stand, bemühte sich der Verkäufer um einen Abholtermin mit dem Käufer. Dieser bestätigte einen Termin, und der Verkäufer machte sich auf den Weg zum Abholort, der sich etwa 200 km entfernt befand. Zu diesem Zweck erwarb der Verkäufer ein Ticket bei der Deutschen Bahn und trat die Reise an. Die Zugfahrt dauerte 4 Stunden und 27 Minuten, inklusive dreimaligem Umsteigen.
Als der Verkäufer am Zielbahnhof ankam, informierte der Käufer telefonisch, dass er eine kleine Panne mit seinem Kastenwagen hatte und Öl nachfüllen musste. Der Verkäufer erklärte, dass er nicht bereit sei, die lange Fahrt erneut zu unternehmen, und bat den Käufer, den Ölstand zu überprüfen und die Fahrt zum Abholort erneut zu versuchen. Der Käufer stimmte dem zu, äußerte jedoch Bedenken, ob sein Fahrzeug die erforderliche Zuglast bewältigen könne. Daraufhin bot der Verkäufer an, dies zu überprüfen, sodass der Käufer ohne Bedenken eine Kopie seiner Zulassungsbestätigung Teil 1 als Foto zuschickte.
Bei der Überprüfung der Zulassung stellte der Verkäufer fest, dass die maximale Zuglast im ungebremsten Zustand lediglich 400 kg und im gebremsten Zustand 600 kg betrug. Der Artikel hat aber ein Gewicht von 900 kg. Infolgedessen brach der Verkäufer das Telefonat mit dem Käufer ab und begab sich auf die Rückfahrt mit dem Zug. Der Käufer wandte sich an eBay und versuchte, den Kauf abzubrechen.
Sollte der Verkäufer diesem Anliegen zustimmen und den Kaufabbruch bestätigen, müsste er etwa 200 Euro Gebühren an eBay für einen nicht abgeschlossenen Verkauf zahlen. Wie ist diese Situation zu beurteilen? Der Verkäufer, der seine geschäftlichen Aktivitäten unterbrochen hat, um sich privat auf den Weg zum Abholort zu begeben, prüft Schadensersatzansprüche aufgrund von Umsatzverlusten und überlegt, den Kaufabbruch nicht zu bestätigen, sondern auf der Abholung zu bestehen.
13-11-2025 08:49
Hallo @steschenk-53,
es ist sehr schade, dass dein Käufer den Artikel nicht abgeholt hat und du bereits einen weiten Weg auf dich nehmen musstest.
Ein rechtlich bindender Vertrag ist zwischen euch beiden zustande gekommen, wenn du möchtest, setze ich mich gerne mit deinem Käufer in Verbindung und weise ihn darauf hin.
Die andere Option ist, dass du dem offenen Kaufabbruch zustimmst. Dann kannst du eine Rückzahlung veranlassen. Ich sehe, dass du dein Angebot mit der Basis-Anzeige beworben hast. Die Gebühr würde dir dann nach Rückzahlung des Kaufbetrags automatisch wieder gutgeschrieben werden. Ich gehe davon aus, dass du diesen Betrag meinst, der dir entstanden ist, und nicht die Gebühr für die Zugfahrt, Umsatzverlust, etc? Schadenersatzansprüche können über eBay nicht geltend gemacht werden.
Melde dich gerne nochmal, sollte noch etwas unklar sein. Dann unterstützen wir dich gerne. Ansonsten wünsche ich dir, dass dein Artikel ganz schnell einen neuen Käufer findet.
@bootyooty Danke dir 😘
Ich wünsche dir was und alles Gute für dich.
Ganz liebe Grüße
Anna
13-11-2025 08:06
13-11-2025 03:49
@steschenk-53 schrieb:
Hallo @steschenk-53 ,
wenn Du der Verkäufer bist, warum schreibst Du dann in dritter Person.
Das liest sich alles nur um so schwieriger.
Aber mal meine Meinung dazu (keine Rechtsberatung) ....
Bei der Überprüfung der Zulassung stellte der Verkäufer fest, dass die maximale Zuglast im ungebremsten Zustand lediglich 400 kg und im gebremsten Zustand 600 kg betrug. Der Artikel hat aber ein Gewicht von 900 kg. Infolgedessen brach der Verkäufer das Telefonat mit dem Käufer ab und begab sich auf die Rückfahrt mit dem Zug.
Also jetzt mal davon abgesehen, dass man diesen Umstand (Größe und Gewicht) bereits in der Artikelbeschreibung hätte erwähnen können ...
Und ja, auch der Käufer hätte dies auch erfragen können.
Du hast das Telefonat einfach beendet und Dich auf den Rückweg gemacht?
Eigentlich kann Dir es egal sein, wie der Käufer den Wagen nach der Übergabe dann nach Hause bekommt.
Oder hat der Käufer daraufhin gesagt, dass er es nicht abholen kann?
Der Käufer wandte sich an eBay und versuchte, den Kauf abzubrechen.
Wenn er ebay einschaltet und einen nicht erhaltenen Artikel meldet, wird er sein Geld wieder bekommen, da du keine Übergabe nachweisen kannst.
Das könnte er machen, wenn Du den Abbruch ablehnst - und wenn ebay entscheidet ist, sind Deine Gebühren futsch ...
Sollte der Verkäufer diesem Anliegen zustimmen und den Kaufabbruch bestätigen, müsste er etwa 200 Euro Gebühren an eBay für einen nicht abgeschlossenen Verkauf zahlen.
Nein, wenn Du dem Abbruch zustimmst, würden Gebühren ebenfalls erstattet werden.
Nur wenn Du - wie oben beschrieben - ebay bei einem Fall entscheiden müsste, würden die Gebühren nicht erstattet.
Allerdings frage ich mich, was man als Privatverkäufer für Gebühren hat?
Anzeigengebühren?
Einstellgebühren dürften ja in der Kategorie nicht anfallen.
Was mich jetzt dann aber auch zu folgender Frage führt:
Privatverkauf dürfte das ja eigentlich gar nicht sein.
In der Artikelbeschreibung schreibst du ja selber: "Er kann neu foliert oder, wie in unserem Fall, mit einem Banner versehen werden, das unsere Werbebotschaft präsentiert."
Also eigentlich gewerblicher natur der Verkauf.
Wie ist diese Situation zu beurteilen? Der Verkäufer, der seine geschäftlichen Aktivitäten unterbrochen hat, um sich privat auf den Weg zum Abholort zu begeben, prüft Schadensersatzansprüche aufgrund von Umsatzverlusten und überlegt, den Kaufabbruch nicht zu bestätigen, sondern auf der Abholung zu bestehen.
Also die Anreise zum Standort des Wages war Dein reines Privatvergnügen.
Übergabepunkt war der angegebene Artikelstandort. Ob Du jetzt da wohnst oder nicht.
Auch wie Du da hinkommst, hat nichts mit dem eigentlichen Verkauf zu tun.
Und was für "Umsatzverlust" hat man als "Privatverkäufer"?
Als Privatperson macht man private Geschäfte also in seiner Freizeit.
Über ebay wirst Du den Käufer zur Abnahme nicht zwingen können.
Ob das ausserhalb von ebay Sinn macht, nunja, dann beachte die o.g. Punkte - nicht das der Käufer Dir dann einen Strick drehen könnte.
Und wie eingangs geschrieben, das ist meine persönliche Meinung und keine Rechtsberatung.
12-11-2025 19:31
Ich habe als Verkäufer geschrieben, korrekt
12-11-2025 19:23
Hallo @steschenk-53 ,#
du bist der Verkäufer ?