27-06-2021 14:41
Mit der unangekündigten Änderung die Auszahlung temporär einzubehalten, weil man ein
Lichtbild der Ausweiskopie hochladen sollte, steht der private Verkäufer im Zugzwang.
Dabei sind die Begriffe " temporär und sollte " eine undefinierte Aussage.
Nach dem Verbraucherschutzgesetz könnte sogar eine strafbare Handlung beim Versenden des Dokumentes entstehen.
Kann jemand davon berichten ob er sein Geld dennoch bekommen hat obwohl er diese Massnahme
nicht getätigt hat, also kein Dokument kopiert versendet hat ?
@dreizweieinsverkauft schrieb:Mit der unangekündigten Änderung die Auszahlung temporär einzubehalten, weil man ein
Lichtbild der Ausweiskopie hochladen sollte, steht der private Verkäufer im Zugzwang.
Wieso unangekündigt? Es steht in den Bedingungen der neuen Zahlungsabwicklung. Die sind schon lange auf ebay einsehbar, auch wenn man noch nicht dafür angemeldet ist. Um die zu lesen, braucht man nicht mal einen Ebay-Account.
"Stellen Sie uns alle Informationen zur Verfügung, die wir für Zwecke wie die überprüfung Ihrer Identität, die Erfüllung geltender Verpflichtungen im Rahmen der Verhinderung von Geldwäsche und des Sanktionslisten-Screenings, die Ermöglichung der Auszahlung Ihrer Erlöse aus Transaktionen sowie der Bewertung von Betrugsfällen und von Risiken benötigen. Für Einzelpersonen umfassen die erforderlichen Angaben insbesondere Ihren vollständigen Namen, Ihre Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Steueridentifikationsnummer, Bankkonto-Angaben und einen amtlich ausgestellten Ausweis (z.B. Ihren Personalausweis oder Führerschein)."
Ziffer 4:
Nutzungsbedingungen für die Zahlungsabwicklung bei eBay | eBay.de
Solange man sich nicht verifiziert wird kein Geld ausbezahlt.