24-07-2021 13:10
Heute am 24.Juli habe ich von RatePAY ein "Letzte Mahnung"-Schreiben erhalten. Laut diesem habe ich am 20.Juni etwas für knapp 50€ gekauft (was genau steht aber nicht drinnen), und am 7.Juli bereits eine Mahnung wegen Nicht-Zahlung erhalten. Laut meiner Kaufhistorie stimmt dies nicht, auch Mahnungen habe ich bisher noch keine erhalten und auch die angebliche e-Mail-Version der "Letzten Mahnung" fehlt. Geld wurde mir keines abgezogen. Ich habe RatePAY bei ihrer hinterlegten E-Mail-Adresse bereits kontaktiert, möchte aber gerne auch eBay darüber benachrichtigen. Nun zu meiner Frage: wo muss ich mich hierfür bei eBay melden? Trotz langer Suche habe ich bei ebay/help keine passende Rubrik gefunden.
Vielen Dank im Voraus!
Tagchen @speedy0961
Du bist heute schon der dritte Nutzer. Hast du auch ein Schreiben per Post erhalten?
Ich habe so etwas leider schon öfter gesehen und auch von Marketplaces, die mir vorher gar nicht geläufig waren (z.B. ein Marketplace bei einem großen deutschen Versandhaus). Dort war dann aber immer auch ein Ansprechpartner des Marketplace-Verkäufers gegeben. EBay macht das mal wieder extrem schlank und es gibt eine ellenlange Bestellnummer, die man wirklich überhaupt nicht zuordnen kann. Das Problem dadurch: Du kannst es nicht zuordnen und somit auch nicht ausschließen, dass es um einen Identitätsdiebstahl geht. Das befürchte ich unter diesen Umständen nämlich. Einen Hack kannst du vielleicht ausschließen: Schau zunächst einmal deine EBay-Accounts an: Wurde eine Anschrift geändert? Wenn nicht und du auch nicht an diesem Tag einen Kauf getätigt, abgebrochen hast... was immer... musst du damit rechnen, dass jemand mit deinem Namen und/oder deinem Bankkonto gekauft hat.
https://www.hanseaticbank.de/klarmacher/wissen/mahnung-nach-diesen-fristen-wird-es-eng
So widersprechen Sie einer Mahnung
Wenn Sie eine Zahlungserinnerung bekommen, sollten Sie zuerst prüfen, ob sie berechtigt ist. Möglicherweise haben Sie die Rechnung bereits bezahlt, aber der Verkäufer hat das noch nicht bemerkt. Dann ist die Mahnung unberechtigt. In dem Fall widersprechen Sie der Mahnung umgehend schriftlich, spätestens bis zum darin genannten Zahlungsziel. Dafür gibt es keine bestimmten Vorgaben. Allerdings ist es sinnvoll, darin folgende Angaben zu machen:
Gilt sicher auch, wenn keine Geschäftsgrundlage da ist oder wenn man erst mal den Beweis einer Lieferung anfordern will!