08-03-2021 18:26
Ich ärgere mich gerade (mal wieder) über die Schneckenhaustaktik von ebay.
Habe einen Artikel über Sofortkauf ersteigert und sofort mit paypal bezahlt, Betrag wurde abgebucht.
Verkäufer storniert dann den Kauf ohne mich zu kontaktieren, bei triftigem Grund dafür kann man immer mit mir reden, jeder macht beim Einstellen mal Fehler. Aber es war kein Fehler, es ging um den Verkaufspreis.
ebay akzeptiert hier mal wieder "so mir nichts dir nichts" den Abbruch durch den Verkäufer und Ende Gelände !?
Wofür haben wir eigentlich ein Vertragsrecht. Ich kann doch zumindest (grundsätzlich) von ebay erwarten
den Verkäufer auf seine eingegangenen Pflichten hinzuweisen und gegeb. anzumahnen und nicht einfach
den Deckel zumachen.
Hallo @helmchengruen
das Einzige, was eBay in diesem Fall getan hätte, wäre Dir Dein Geld zurück zu holen. Da der Verkäufer dies allerdings freiwillig getan hat, gibt es für eBay nichts mehr zu tun. Wenn Du also auf Einhaltung des Kaufvertrages bestehen willst, wirst Du Dich selbst kümmern müssen. Beispielsweise mit Hilfe eines Rechtsanwaltes.
Wenn es allerdings ein Sofortkauf war, und der Verkäufer dann direkt den Verkauf abbricht, kann man durchaus von einem Einstellirrtum nach §119 ausgehen. Trefflich streiten ließe sich sicherlich darüber, ob der Verkäufer dies explizit angeben muss, oder ob es mittlerweile auch anders geht.
Tatsache ist, eBay wird Dir in diesem Fall nicht weiterhelfen, und haben auch nie das Gegenteil behauptet. Ich habe jedenfalls in den AGB noch nicht den Passus gefunden, dass eBay einen Mitarbeiter persönlich zum Verkäufer schickt, um dort die Artikel einzusammeln, bei denen die Herausgabe verweigert wird.