14-03-2021 18:08
Hallo,
ich suche einen guten Rat von den Spezialisten und bedanke mich vorab für jede Antwort!
Ich habe einen Preisvorschlag für einen Artikel abgegeben, den ich woanders preiswerter kaufen könnte. Mir ist aber grundsätzlich Ebay lieber.
Mein Preisvorschlag wurde abgelehnt, obwohl er sich im handelsüblichen Rahmen befand.
Daraufhin suchte ich den Artikel woanders heraus mit der Vorstellung, dass dem VK das vielleicht nicht bekannt war. Ich sandte ihm also nur alleine den link zu diesem Atrikel, damit verstieß ich nach meiner Interpretation nicht gegen die Ebay-Grundsätze.
Danach bekam ich eine lange Nachricht mit beleidigendem Inhalt "ich bin unverschämt, die Preise des Wettbewerbs sind bekannt, ich werde Ebay gemeldet, wenn ich zurückschreibe, werden Rechtsmittel gegen mich eingelegt, und dann nochmal unverschämtes Verhalten, man ist auf mich nicht angewiesen".
Ich kenne mich in der Geschäftswelt aus, das ist absolut unüblich. Deshalb habe ich so etwas nicht erwartet.
Aber auch nachdem ich die eBay-Richtlinien nochmals durchgelesen hatte, konnte ich keinen Verstoß erkennen. Ebay verbietet das nicht explizit.
Kann ich mich jetzt an Ebay wenden und mich beschweren, oder wird der Schuss nach hinten losgehen, weil mir irgendetwas nicht so ganz klar ist?
Wie gesagt, vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
pirx777
Nabend .... @pirx777
Wenn du mir deinen Link geschickt hättest wäre ich auch leicht angesäuert gewesen .
Macht es doch den Eindruck als ob du den Preis drücken willst oder zumindest etwas in der Preisfindung nachhelfen willst .
Ob das nun in der Geschäftswelt üblich ist oder nicht kommt auf die Ansicht des Betrachters an .
Keine Ahnung was du da Ebay melden willst .
Jedenfalls werden die das ähnlich sehn und nicht gerade erbaut darüber sein dass du an der Preisschraube drehen wolltest .
Was anderes ist es ja nicht .
Hallo @pirx777
Du willst das Ebay melden?
Ich denke nicht das die begeistert wären wenn jeder
hier darauf hinweisen würde das man wonders billiger kaufen kann.
Gruß
Ich verstehe.
Jedoch laufen alle öffentlichen Vergaben nach diesem Muster ab. Mehrere Firmen geben Angebote ab, jeder denkt, er wäre der Preiswerteste und ist brennend am Preis des Wettbewerbs interessiert, der aber gemäß Richtlinien nicht genannt wird. Alles andere wäre Korruption.
Hier allerdings sind die Preise hier öffentlich, ein VK darf also darüber informiert werden.
Das wäre für den VK sogar hilfreich, gibt es ihm doch die Möglichkeit zu prüfen, warum er einen höheren Preis verlangen muss, um in die Gewinnzone zu kommen. Prozesse durchleuchten ist angesagt.
Aber ich verstehe, es geht nicht um die Sache, sondern um Befindlichkeiten. Die sind im Geschäft natürlich nicht vorgesehen.
Ich muss umdenken :).
Bei Ebay melden wegen unflätigen Benehmens und Drohungen.