14-03-2021 18:08
Hallo,
ich suche einen guten Rat von den Spezialisten und bedanke mich vorab für jede Antwort!
Ich habe einen Preisvorschlag für einen Artikel abgegeben, den ich woanders preiswerter kaufen könnte. Mir ist aber grundsätzlich Ebay lieber.
Mein Preisvorschlag wurde abgelehnt, obwohl er sich im handelsüblichen Rahmen befand.
Daraufhin suchte ich den Artikel woanders heraus mit der Vorstellung, dass dem VK das vielleicht nicht bekannt war. Ich sandte ihm also nur alleine den link zu diesem Atrikel, damit verstieß ich nach meiner Interpretation nicht gegen die Ebay-Grundsätze.
Danach bekam ich eine lange Nachricht mit beleidigendem Inhalt "ich bin unverschämt, die Preise des Wettbewerbs sind bekannt, ich werde Ebay gemeldet, wenn ich zurückschreibe, werden Rechtsmittel gegen mich eingelegt, und dann nochmal unverschämtes Verhalten, man ist auf mich nicht angewiesen".
Ich kenne mich in der Geschäftswelt aus, das ist absolut unüblich. Deshalb habe ich so etwas nicht erwartet.
Aber auch nachdem ich die eBay-Richtlinien nochmals durchgelesen hatte, konnte ich keinen Verstoß erkennen. Ebay verbietet das nicht explizit.
Kann ich mich jetzt an Ebay wenden und mich beschweren, oder wird der Schuss nach hinten losgehen, weil mir irgendetwas nicht so ganz klar ist?
Wie gesagt, vielen Dank für die Hilfe!
Viele Grüße
pirx777
Hallo @pirx777
Du willst das Ebay melden?
Ich denke nicht das die begeistert wären wenn jeder
hier darauf hinweisen würde das man wonders billiger kaufen kann.
Gruß