15-12-2025 19:33
Gelöst! Gehe zu Lösung.
15-12-2025 21:41 - bearbeitet 15-12-2025 21:43
Tja, wenn du lieber einen nicht der Beschreibung entsprechenden PC und zudem gebraucht behalten willst ist das deine Entscheidung.
Wenn ich einen neuen Artikel kaufe dann erwarte ich auch einen neuen Artikel, da ist mir die Rennerei mit dem Versand sowas von egal. Man muss doch eh noch vor Weihnachten vor die Tür und da kann das Paket mitgenommen werden.
Was sagt denn überhaupt der Verkäufer dazu?
15-12-2025 21:16
@viceroy24 schrieb:
@voli-mauser war als neu und ovp deklariert
Aber @perfect-sally erwähnte schon das ebay das grundsätzlich wohl nur mit voller Rückabwicklung regelt. Laut AB und tatsächlich geliefertem Zustand kein Problem, das durchzusetzen, aber dann muß ich halt einen anderen PC suchen und hab rennerei mit dem Versand usw.
Aha, @viceroy24 .
15-12-2025 21:13
15-12-2025 21:02
@viceroy24 schrieb:
Der VK hat den reinen tiny PC mit netzteil in einem Karton geliefert.
Die verschluß-schraube vom gehäuse fehlt, die externe w-lan antenne fehlt und der arbeitsspeicher wurde gegen langsameren ausgetauscht. Funktionieren tut der PC also.
Was stand denn in der AB, @viceroy24
15-12-2025 20:46
Und war der PC genau auch so beschrieben? Wenn nicht eine Rückgabe öffnen mit dem Grund nicht wie beschrieben, der VK zahlt den Rückversand und muss erstatten.
15-12-2025 19:53
15-12-2025 19:49
15-12-2025 19:44 - bearbeitet 15-12-2025 19:47
@viceroy24 schrieb:
Ich habe einen neuen Tiny PC gekauft und habe vom privateb VK ein unvollständiges Gebrauchtgerät bekommen. Da das Teil ansich ja funktioniert wäre eine Neulieferung oder Minderung im Kaufpreis ja eigentlich eher angebracht als eine strickte Rückgabe. Ist da von Seiten Ebay was möglich oder müßte ich da tatsächlich den juristischen Weg gehen wenn der Verkäufer sich quer stellt? Das ist ja für den VK wie try&error und im schlimmsten Fall zahlt er Versandkosten drauf.
Hallo @viceroy24 , welches Teil fehlt denn ?
Inwiefern funktioniert das Gerät denn ?
15-12-2025 19:37 - bearbeitet 15-12-2025 19:38
Das mit der Teilerstattung musst du mit dem Verkäufer klären!
Bei ebay ist nur eine Rückgabe mit voller Erstattung vorgesehen, allerdings kann der VK auch innerhalb der Rückgabe noch eine Teilerstattung anbieten.
Ob allerdings eine Reklamation tqatsächlich angebracht ist kann man ohne den Artikel zu kennen nicht beantworten.
In letzter Zeit scheint es bei dir wohl öfters Probleme mit Artikel oder Verkäufer zu geben wenn man deine abgegebenen Bewertungen so anschaut.