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Nach 2 Monaten ging ein Laptop kaputt den ich privat verkaufte. Nun verlangt der Käufer Garantie?

Hallo,

ich habe als privater Verkäufer an einen privaten Käufer einen Laptop verkauft.

Das es Privatverkauf ist und keine Garantie oder Ähnliches anbiete stand in der Beschreibung.

Der Käufer bekam das Gerät am 18.4.2020 zugesandt. Heute (21.6.2020) schrieb er mir dass das Gerät nun defekt sei und der Artikel erheblich von der Beschreibung abweiche. Er schrieb aber auch dass er, so als auch seine Tochter 6 Tage problemlos den Laptop benutzen konnten. Nun verlangt der Käufer dass ich Garantie anbiete... 

Ebays Käuferschutz besagt dass der Käuferschutz unter anderem auch bei defekt gelieferten Geräten gilt.

Aber für wie lange? Muss ich wirklich nach etwas über 2 Monaten das Gerät zurück nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und euere Antworten.

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@mrtnconrad  schrieb:

Hallo,

ich habe als privater Verkäufer an einen privaten Käufer einen Laptop verkauft.

Das es Privatverkauf ist und keine Garantie oder Ähnliches anbiete stand in der Beschreibung.

Der Käufer bekam das Gerät am 18.4.2020 zugesandt. Heute (21.6.2020) schrieb er mir dass das Gerät nun defekt sei und der Artikel erheblich von der Beschreibung abweiche. Er schrieb aber auch dass er, so als auch seine Tochter 6 Tage problemlos den Laptop benutzen konnten. Nun verlangt der Käufer dass ich Garantie anbiete... 

Ebays Käuferschutz besagt dass der Käuferschutz unter anderem auch bei defekt gelieferten Geräten gilt.

Aber für wie lange? Muss ich wirklich nach etwas über 2 Monaten das Gerät zurück nehmen?

Vielen Dank fürs Lesen und euere Antworten.


Privat-Verkäufer? Bist du sicher? Du hast seit März 21 Laptops verkauft. Aktuell hast du 12 Laptops zum Verkauf eingestellt.

 

Wenn du alte Laptops aufkaufst, sie reparierst und dann wieder verkaufst, dann ist das kein Privat-Verkauf. Du machst das auch nicht erst seit März. Du hast fast ausschließlich Verkäufer-Bewertungen für Notebooks und Handys. Anhaltendender Verkauf gleichartiger Artikel.

 

Was nun Deinen Käufer angeht, so hat der dank Paypal 180 Tage Käuferschutz. Wenn der bei Paypal einen abweichenden Artikel meldet, dann hat er gute Chancen, sein Geld wiederzubekommen.

 

Bei Deiner Angebotspalette und Verkaufshistorie solltest Du eher ganz kleine Brötchen backen und Deinen Käufer zufriedenstellen. Der könnte sonst auf die Idee kommen, z.B. Deinem Finanzamt einen Tipp und Deinen Ebay-Nick zukommen zu lassen.

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