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Nicht bezahlter Artikel

Habe einen Artikel gemeldet der nicht bezahlt wurde. Wie läuft dies jetzt ab mit den Gebühren weil aktuell seh ich kein Storno der Gebühren. Würde gern den Artikel nochmals einstellen aber halt nicht wenn der Alte vorgang nicht angeschlossen ist.

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@raitrbsw-0  schrieb:

Habe einen Artikel gemeldet der nicht bezahlt wurde. Wie läuft dies jetzt ab mit den Gebühren weil aktuell seh ich kein Storno der Gebühren. Würde gern den Artikel nochmals einstellen aber halt nicht wenn der Alte vorgang nicht angeschlossen ist.


 

Den eröffneten Fall nach 4x24 Stunden schliessen mit Gutschrift erhalten, Käufer hat nicht bezahlt. Erst dann kommt eine Gutschrift, vorher nicht.

Und den Kaufvertrag musst du trotz Nichtzahlung auch noch aufheben.... schriftlich mit einer Frist. Erst wenn die auch abgelaufen ist ohne Zahlung darfst du den Artikel erneut einstellen.

ein freundliches Hallo.... @raitrbsw-0 



So gehe ich vor...

Melden Sie einen Fall wegen eines nicht bezahlten Artikels
spätestens 32 Tage nach Angebotsende.
Der Käufer hat dann mindestens 4 Tage Zeit, den Artikel zu bezahlen.
Sie und der Käufer können sich während dieser Frist auf eine
andere Lösung oder eine längere Zahlungsfrist einigen.

Sie müssen den Fall innerhalb von 36 Tagen nach Angebotsende schließen,
um die Verkaufsprovision zu erhalten.
Der Käufer bekommt dann einen Vermerk von EBAY
- der natürlich nicht von anderen gesehen werden kann -

und mit 2 Vermerken kann er bei vielen nicht mehr mitbieten!

Wenn es alle VK machen würden, hätten diese Käufer keine Möglichkeit mehr ihr Unwesen zu treiben

Falls Sie dies nicht tun, wird der Fall am 37. Tag nach Angebotsende automatisch geschlossen.
Sie erhalten dann keine Gutschrift der Verkaufsprovision.
In diesem Fall wird im Mitgliedskonto des Käufers der nicht bezahlte Artikel nicht vermerkt.
Ein einmal geschlossener Fall kann nicht wieder geöffnet werden.

und auf die Sperrliste setzen: https://pages.ebay.de/services/buyandsell/biddermanagement.html

Denke aber auch daran, dass Du den mit dem Kunden geschlossenen Kaufvertrag
je nach Wert, per Mail.... Einschreiben..
mit einer angemessenen Frist von mindestens 1o Werktagen noch schriftlich deinen Rücktritt vom Kaufvertrag erklärst,

– wenn bis zum XX.xx.20XX, kein Geld von Ihnen bei mir eingeht – wegen Nichtzahlung Ihrerseits.
– Unser Kaufvertrag gilt dann als nichtig.

denn die Nichtzahlermeldung hebt den Kaufvertrag nicht auf
sondern bringt dir nur deine Provision wieder!

 

Erst wenn alles erledigt ist,

kannst du wieder einstellen!

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