23-05-2021 09:31
Tagchen @walderussk
Selbst wenn der Zusteller eine Unterschrift "fälscht" ist das in diesem Fall keine Urkundenfälschung, sondern "nur" eine Fälschung beweiserheblicher Daten...
Vielleicht trifft das hier gar nicht zu, weil er mit dem Gekrakel, das ich nicht erkennen kann, wegen Corona selbst unterschrieben hat und nur darstellen wollte, wem er das angeblich übergeben hat.
Eine Anzeige gegen den Fahrer finde ich folgerichtig! Wenn du dem Unternehmen das Aktenzeichen mitteilst und denen schriftlich versicherst, dass du die Ware nicht erhalten hast, solltest du Ware oder Geld bekommen. Dafür ist so ein Händler eigentlich versichert.
Manche Händler haben auch eine Art Formular oder wollen formlos etwas, das sie für eine eidesstattliche Versicherung halten wollen... wenn es sie glücklich macht, bekommen die das...
Ist deiner Nachbarin bestimmt auch unangenehm, oder?