17-05-2021 09:55
Guten Tag,
ich hatte mitte April meinen Gaming PC über Ebay mit der neuen Käuferschutz Funktion verkauft.
Der Käufer hat mir eine positive Nachricht mit diesem Wortlaut hinterlassen: "Schnelle Versendung, sehr nette Kommunikation, klasse Ware - vielen Dank --> *****"
Jetzt nach 27 Tagen meldet er sich plötzlich und sagt das Netzteil sei nicht wie angegeben die 1000W Variante sondern die 750W.
Der Link zum Angebot: "https://www.ebay.de/itm/384089831397"
Vorher gab es schon regen Austausch dazu das er den PC auseinandergenommen hat, da er die Einzelteile woanders verbauen wollte und mich nach z.B. weiteren Kabeln für das Mainboard gefragt hat.
Ich habe aber nie ein 750W Netzteil in diesem PC verbaut gehabt, daher bin ich etwas verwirrt.
Was soll ich jetzt tun?
LG
Tagchen @jkatzwinkel
Ich fürchte, während zu Zeiten von Überweisung die nicht ehrlichen Verkäufer ihr Unwesen treiben konnten, haben sich einfach nur die Vorzeichen geändert. Jetzt können die unehrlichen Käufer zuschlagen und vielleicht noch die verpeilten Bastler.
In deinem Fall will ich dem Käufer gar keinen Vorsatz unterstellen, aber vielleicht sind ihm die Teile aus deinem Rechner beim Auseinanderbasteln mit seinen Teilen durcheinandergeraten.
Ich frage mich also, wohin das führt, wenn man jetzt auf Kaufpreiszahlun oder Schadensersatz klagen wollte, wenn der Käufer zurückschickt und das Teil verschlechtert ankommt.
Sehr vereinfacht: Beweisen muss man, was für einen günstig ist. Wie beweist man, dass ein Käufer die schönsten Teile ausgebaut hat?
Bei so einem Preis würde ich tatsächlich gegen EBay in den Ring steigen wollen, wenn die einem Käufer mal flott mein Geld erstatten.
Die AGB zu Streitfallen sind überwiegend in Richtung Streitfall durch Zahlungsdienstleister ausgelegt. Zur Kaufsache steht da eigentlich nichts.
Gerne nutzt man in dem Abschnitt das Wort "Untersuchung". Da würde ich meinen, ist die Würdigung aller Umstände schon ein Minimum.
Also solche Nachrichten zum Auseinanderbauen auf jeden Fall sichern!
Diese ganzen Träumereien von Klagegemeinschaften von VK und Vergesellschaftung, wie es hier ein Altlinker - oder was immer der ist - anstoßen wollte, sind natürlich Traumtänzerei. Aber die einzelnen Streitfälle und das Eingreifen von EBay können irgendwann Klagegegenstand sein. Mal schauen, ob die Rechnung noch aufgeht, wenn man feststellt, dass man mit KI und Billiglöhnern hier nicht mehr weiterkommen kann.
Ich hab nur was von 30 Tagen gefunden:
"Für nicht erhaltene Artikel und Artikel, die nicht der Beschreibung entsprechen, gilt
Ein Käufer muss das Problem innerhalb von 30 Tagen an den Verkäufer melden. Die Frist beginnt nach Ablauf des bei eBay angezeigten Lieferdatums." Quelle: https://www.ebay.de/help/policies/ebay-money-back-guarantee-policy/grundsatz-zum-ebaykuferschutz?id=...
Die Frage die ich habe ist: ich habe den PC ja als Gesamtpaket verkauft, d.h. doch bei Mängeln müsste ich den gesamten PC zurücknehmen oder nicht?
Jetzt hat der Käufer diesen auseinandergenommen da kann ja keiner mehr davon ausgehen das ich den wie im Urpsrung zurück erhalten würde.
LG
Hallo!
@jkatzwinkel Das Problem ist die neue Zahlugnsabwicklung. Da hat der Käufer 180 Tage Käuferschutz und zufriedene Käufer gehen ebay über alles.
Ich habe keine Ahnung, wie tief ebay dann in so einen Fall einsteigt, gehe aber nach meinen Erfahrungen hier immer von der schlechtesten Variante aus.
Der K will aus dir noch was rausholen und jetzt musst du dich entscheiden.
Bevor ichs vergesse.
Die Forderung des Käufers ist das ich jetzt doch umgehend das richtige Netzteil nachliefern solle, dann sähe er von weiteren Schritten ab.