11-07-2021 20:07
Hallo,
folgender Sachverhalt: Käufer ersteigert Ware und bezahlt nach der ersten Zahlungsaufforderung. Ich verschicke die Ware an die angegebene Adresse, soweit alle in Ordnung.
Etwas später kommt das Paket wieder zurück mit dem Vermerk es wurde nicht abgeholt. Zeitgleich eine Nachricht vom Käufer, seine Tante wäre im Urlaub gewesen und konnte das Paket nicht annehmen.
Ich schreibe zurück er solle mir noch die Versandkosten per Paypal überweisen, dann schicke ich das Paket nochmal los. Käufer antwortet nicht mehr.
Frage: Wie lange muss die Ware vorhalten, wenn er sich nicht mehr meldet? Kann ich sie nochmal verkaufen?
Nein, du kannst sie nicht verkaufen. Sie gehört dir nicht.
Soweit ich weiß musst du den Artikel bis Ende 2024 aufbewahren.