Post vom Finanzamt
- RSS-Feed abonnieren
- Thema als neu kennzeichnen
- Thema als gelesen kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- Drucker-Anzeigeseite
- Anstößigen Inhalt melden
04-07-2021 07:22
Vor ein paar Tagen haben Freunde von mir, von denen ich die eBay Konten zum Verkauf genutzt habe Post vom Amt bekommen. In den Briefen steht nun drin das die Freunde eine detaillierte Aufstellung ihrer Aktivitäten einreichen sollen, mit einer Frist von 4 Wochen…. Da das Konto wo die finanziellen Aktivitäten stattgefunden haben über meinen Namen lauft und die eBay Account s über meine Freunde. Frage ich mich jetzt ob das Amt nur sehen kann wie viele Geschäfte ich getätigt habe oder auch mein Finanzkonto einsehen kann.
Wenn meine Freunde ihre Konten offenlegen ist da ja nichts gebucht worden und sie könnten für belangt werden aber was ist mit mir? Was steht in der Kontrollmitteilung von eBay an das Amt drin können die meinen Namen einsehen?
Blöfft das Amt auch vielleicht ?
Die seid kurzem neuen AGBs von eBay habe ich nicht zugestimmt
Danke schon mal im Voraus und noch ein schönes Wochenende
Akzeptiert Lösungen (0)
Antworten (3)
Antworten (3)

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
Hallo @3672marvin
Wenn deine "Freunde" ihre Ebayaktivitäten offenlegen müssen
sieht das Finanzamt auch wohin die Kohle ging.
Sonst müssen die ja lügen und behaupte das sie die Kohle selbst eingenommen haben.
Wieso verkaufst du über Ebaykonten die dir nicht gehören.
Um deine Einnahmen zu verschleiern?
Das kann dich jetzt teuer zu stehen kommen.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
da hat dich das FA an der Angel, von Steuerhinterziehung bis zum Verstoss gegen das Geldwäschegesetz ist alles möglich.
- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden

- Als neu kennzeichnen
- Lesezeichen
- Abonnieren
- RSS-Feed abonnieren
- Kennzeichnen
- Anstößigen Inhalt melden
@3672marvin schrieb:
Hallo zusammen mein Anliegen ist zwar verstrickt aber vielleicht könnt ihr mir weiter helfen.
Vor ein paar Tagen haben Freunde von mir, von denen ich die eBay Konten zum Verkauf genutzt habe Post vom Amt bekommen. In den Briefen steht nun drin das die Freunde eine detaillierte Aufstellung ihrer Aktivitäten einreichen sollen, mit einer Frist von 4 Wochen…. Da das Konto wo die finanziellen Aktivitäten stattgefunden haben über meinen Namen lauft und die eBay Account s über meine Freunde. Frage ich mich jetzt ob das Amt nur sehen kann wie viele Geschäfte ich getätigt habe oder auch mein Finanzkonto einsehen kann.
Wenn meine Freunde ihre Konten offenlegen ist da ja nichts gebucht worden und sie könnten für belangt werden aber was ist mit mir? Was steht in der Kontrollmitteilung von eBay an das Amt drin können die meinen Namen einsehen?
Blöfft das Amt auch vielleicht ?
Die seid kurzem neuen AGBs von eBay habe ich nicht zugestimmt
Danke schon mal im Voraus und noch ein schönes Wochenende
Tagchen @3672marvin
EBay muss - wie andere Onlineportale auch - seit einiger Zeit alle Daten zu Verkäufen darstellen und speichern.
Dazu gehören die Namen der am Geschäft Beteiligten, das Geburtsdatum des VK, seine Anschrift, der Umsatz, das Datum ...
In deinem Fall steht dann beim Verkauf nicht dein Name.
Wie wurden die Zahlungen denn entgegengenommen? Paypal? Überweisung?
Welcher Zahlungsempfänger wurde angegeben?
Dein Name oder der Name des oder der Accountinhaber?
Vielleicht können wir so herausfinden, ob das FA über die Bank, über eine Software, die bei EBay eingesetzt wird oder über andere Wege auf deine Freunde aufmerksam geworden ist.
Deine Freunde können schlecht für dich lügen. Welchen Grund hattet ihr denn für dieses Konstrukt?