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Problem mit digitaler Übermittlung eies Pin Codes von einer nagelneuen Google Play Karte

Hallo!

Ein Käufer hat bei mir eine Google Play Karte gekauft (nagelneu von Media Markt) und verlangte den Pin Code digital. Ich habe ihn übermittelt, doch er gab an, es funktioniere nicht.

Ein IT Spezialist überprüfte die Sache und stellte fest, dass der Code aktiv ist. Er vermittelte dem Käufer weitere Vorgehensweisen auch bezüglich Googleantrag . 

Mich trifft doch keine Schuld, da ich nach dem Kauf das Pin Code Feld frei rubbelte und die Daten mitteilte.

Jetzt verlangt er einen Abbruch. (doppelte Abzocke?? Geld zurück + freier Pin Code??).das wäre falsch und ungerecht. Hab ich hier mit einem Betrüger zu tun?

 

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Problem mit digitaler Übermittlung eies Pin Codes von einer nagelneuen Google Play Karte


@rorego62  schrieb:

Hallo!

Ein Käufer hat bei mir eine Google Play Karte gekauft (nagelneu von Media Markt) und verlangte den Pin Code digital. Ich habe ihn übermittelt, doch er gab an, es funktioniere nicht.

Ein IT Spezialist überprüfte die Sache und stellte fest, dass der Code aktiv ist. Er vermittelte dem Käufer weitere Vorgehensweisen auch bezüglich Googleantrag . 

Mich trifft doch keine Schuld, da ich nach dem Kauf das Pin Code Feld frei rubbelte und die Daten mitteilte.

Jetzt verlangt er einen Abbruch. (doppelte Abzocke?? Geld zurück + freier Pin Code??).das wäre falsch und ungerecht. Hab ich hier mit einem Betrüger zu tun?

 


Hallo,

verbuche es unter der Kategorie "dumm gelaufen".

Das es sich um einen B. handelt, muss nicht unbedingt stimmen.

Es könnte ja z.B. auch sein Mail-Posffach gehackt worden sein und somit seine Aussage stimmen.

 

Fakt ist, dass hier nun Aussage gegen Aussage steht.

Wer sagt denn, dass Du den Code nicht vor versenden eingelöst hat.

Solche Gutscheincodes zu senden, finde ich persönlich aus selbst fahrlässig.

Verkäuferschutz hast Du ebenfalls nicht, würde ich meinen, da Du in der falschen Kategorie eingestellt hast.

 

Wenn Du der Meinung bist, dass Du einem B. aufgesessen bist, könntest Du natürlich auch Anzeige erstatten. Die Frage ist jetzt nur, ob das Aufwand und Nerven schont.

Selbst kannst Du aus Datenschutzgründen nicht herausfinden, wer oder wo der Gutschein eingelöst wurde.

 

Und merke Dir für die Zukunft: Zahlungsmittel sendet man nie frei über das Internet.

 

 

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