14-10-2025 12:54
Hallo eBay´er !
Keine Ahnung, ob mir jemand hier helfen kann, nachdem mir eBay nur mitgeteilt hat, daß in den eBay-AGB´s steht, daß ein Verkäufer Käufe zusammenfassen muß und eine Gesamtkostenrechnung stellen muß (wörtlich: "...dazu haben wir die Funktion GESAMTBETRAG BEIM VERKÄUFER ERFRAGEN ja eingerichtet") .
WAS aber, WENN ICH gerne zahlen möchte, aber eben der Verkäufer kaufdichdoch eben diesen EBAY-GRUNDSATZ ignoriert und auf keine Mail antwortet?
Früher gab es einen persönlichen Support bei eBay für solche Probleme, um eine Lösung herbei zu führen.
Jetzt schreibt eBay, daß ich mit doch einmal an die Community wenden solle ....
habe ich hiermit getan und bin für jeden sachdienlichen Hinweis dankbar.
Viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
14-10-2025 17:47
Moin @badlauterberg
"anscheinend hat hier irgendwie noch niemand durchgelesen, worum es hier geht"
Du hast ja scheinbar hohe Meinung von den Usern hier im Forum, die sich bemühen, Deine Fragen / Aussagen zu beantworten oder richtig zu stellen. Die Tatsache, daß Dir die Antworten nicht passen, rechtfertigen in keinster Weise eine solche Aussage.
Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, kein Verkäufer, egal ob gewerblich oder privat, ist verpflichtet, kombinierten Versand anzubieten oder Emails zu beantworten. Das ist nunmal Fakt.
Ob ein Verkäufer so besonders klug handelt, sei mal dahingestellt.
Wenn ein Verkäufer Kombiversand anbietet, siehst Du das in seinen Angeboten unter den Lieferdetails:
Ist dort nicht angeboten, bietet er nunmal keinen kombinierten Versan an oder hat es schlichtweg vergessen, zu hinterlegen.
Wenn ich einen solchen Verkäufer dann nach einem Kombiversand frage und keine Antwort bekomme, melde ich diesen nicht bei Ebay und stampfe auch nicht erbost mit dem Fuß auf. Ich kaufe einfach nicht bei ihm. Das trifft ihn viel härter. In dem Bereich, in dem ich mich bewege, gibt es schließlich fast soviele Verkäufer wie Sand am Meer.
14-10-2025 16:51
Hallo @badlauterberg ,
davon mal abgesehen, dass ich das Verhalten vom Verkäufer nicht verstehen kann, muss ich leider auch bestätigen, dass kein rechtlicher Anspruch besteht.
Wie ich bei den Artikel sehen kann, hat der Verkäufer keinen Kombiversand hinterlegt und auch nicht im Text angeboten.
Ob Kombiversand angeboten wird oder nicht, sieht man übrigens in den hinterlegten Versanddetails.
Dort sieht es dann so aus (Beispiel aus meinen Angeboten - andere Verkäufer - andere Texte):
14-10-2025 14:23
...alles komplett richtig,
WENN der Verkäufer und der VERKAUF dann auch nur wenigstens EINEN dieser Punkte berühren würde.
Aber genau das ist doch hier die Frage.
(anscheinend hat hier irgendwie noch niemand durchgelesen, worum es hier geht)
Wie gesagt: ich werde hier ein paar Artikel zum Verkauf anbieten -unter den gleichen Voraussetzungen wie kaufidchdoch- und dann abwarten, was passiert, wenn ich mich ekxakt wie er verhalte.
Das Verhalten der dann möglichen Käufer kann ich mir schon vorstellen ...und darauf Wetten anbieten.
Insbesondere das Verhalten gewerblicher Händler (mit dem anzunehmenden fachlichen und rechtssicheren Background) würde mich dabei interessieren.
14-10-2025 13:57
Moin @badlauterberg in den Harz von der Seite der Ostsee gegenüber von Kü-born (Grömitz).
"Einer davon lautet: "antworte auf Mails".
Ein anderer: "Gesamtbetrag beim Verkäufer erfragen und neue Rechnung abwarten"."
Dieser Grundsätze sind mir bei Ebay nicht bekannt. Das sind eher Empfehlungen.
14-10-2025 13:53
....und "zwingen" kann man niemanden (siehe auch hierzu die geltenden gesetzlichen Vorgaben).
Es geht ja auch zu keiner Zeit darum , auf einen eBay-Verkäufer Zwang auszuüben.
Grundsätzlich liegt hier aber eine Problematik vor (siehe Rechtsgeschäfte BGB)
Vielleicht sollte ich einmal etwas zu Kauf anbieten ...und mich dann exakt so verhalten, wie dieser eBay-Verkäufer. Nur um zu sehen, wie dann die Reaktionen sind.
14-10-2025 13:51
dem es anscheinend "am Allerwertestesten" vorbeigeht, was überhaupt passiert ..
Und genauso ist es leider bei ebay auch! Das interessiert die nicht, die striezen meist nur anständige, gewerbliche Verkäufer mit allem Möglichen.
14-10-2025 13:50
Hallo @badlauterberg so kannst du den Gesamtbetrag anfordern
Wie hier @petersmodellbahnstuebchen schon erwähnte ist der Verkäufer nicht verpflichtet den Kombiversand anzubieten.
Liebe Grüße
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14-10-2025 13:48
Hallo.
Danke für die rasche Antwort.
Verkäufer verpflichten sich zur Annahme der eBay-Grundsätze.
Einer davon lautet: "antworte auf Mails".
Ein anderer: "Gesamtbetrag beim Verkäufer erfragen und neue Rechnung abwarten".
Wir sprechen hier von "Auktionen" eines privaten Verkäufers.
Beide Grundsätze sind ergo Bestandteil des vom Verkäufer erstellten Angebotes.
Sicherlich sind die Ergebnisse seiner Auktionen aus seiner Sicht "unzureichend" ...aber auch DAS kann man kommunizieren (offensichtlich nicht jeder).
Nur ist hier der Verkäufer (privat , siehe Art.Nr.) ein sogenannter Multi-Accounter, dem es anscheinend "am Allerwertestesten" vorbeigeht, was überhaupt passiert ..und nicht in der Lage auf einfache Fragen zu antworten.
Gut - hier ist keiner auf das Zeug, das er verkauft, angewiesen ...aber WAS, wenn es doch einmal um "Werte" oder "Sachzwänge" geht ?
Daher meine Frage.
14-10-2025 13:36
Das siehst du falsch! Auch die ebay MA, die sich übrigens hier melden wird kann dir nur weitere Antworten geben aber sicher nicht den Verkäufer dazu zwingen den Kombiversand anzubieten!
Ich habe wie Peter auch noch nie davon gehört oder gelesen, dass VK verpflichtet sind das anzubieten. Die VK schneiden sich damit natürlich ins eigene Fleisch und laufen noch dazu die Gefahr schlechter Bewertungen. Aber Jedem das Seine wie man so schön sagt.
14-10-2025 13:31
Hallo Peter ...und Grüße an die Ostsee.
(in Kü-born bin ich erst wieder kurz vor Weihnachten 🙂 )
Das waren die Anworten, wenn ich die Probleme eBay zugesandt habe (..am rechten Rand der Seite).
Ja, rechtlich ist eBay der "Marktplatz" und gibt sich Spielregeln, die die Nutzer einhalten müssen (Vertragsrecht, Gestaltung usw. BGB).
Der Nutzer (in diesem Fall der Verkäufer ) erklärt sich mit dem Einstellen der Artikel zum Verkauf mit diesen eBay-Spielregeln einverstanden ...und kann dann seine zusätzlichen Ideen in dem Artikeltext hinzufügen (solange diese gesteskonform sind (BGB,etc.)).
Hier habe ich aber 4 Artikel ersteigert ...ohne jeglichen Hinweis "als Verkäufer habe ich keine Lust auf kombinierten Versand" ...und alle Anfragen laufen ins Leere.
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Einen direkten Kontakte mit eBay-Mitarbeiter konnte ich bislang nicht erhalten. Daher vielen Dank für den Tipp, es unter dem Hinweis alena(at)ebay zu versuchen. Vielleicht hat Alena ja eine Möglichkeit, dieses Problem zu lösen.
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Viele Grüße
...aus dem trüben Harz
14-10-2025 13:14
Moin @badlauterberg
ich würde gern wissen, wer Dir diesen Unsinn von den AGB geschrieben hat?
Manche Käufe (Sofort-Kauf-Artikel) beim gleichen Verkäufer, kann dieser gar nicht mehr zusammenfassen, da diese sofort bezahlt werden müssen.
Andere Käufe (Auktionen, Preisvorschläge) kann er in einer Rechnung zusammenfassen, sofern noch nicht bezahlt.
Allerdings ist kein Verkäufer verpflichtet, den Kombiversand anzubieten. Ob er dies tut ist eine Entscheidung jeden einzelnen Verkäufers, die er von seinem Sortiment, den Versandkosten und anderen Faktoren abhängig macht.
Vielleicht kann Die die liebe alena@ebay Tipps zum weiteren Vorgehen geben. Danke Alena.🤗