16-12-2025 11:24
Guten Tag,
ich benötige Unterstützung zu mehreren Rückgaben bei einer Verkäuferin, bei denen es zu Problemen mit der Sendungsnummer und der Fallbearbeitung gekommen ist.
Ich habe innerhalb kurzer Zeit mehrere Artikel bei derselben Verkäuferin gekauft.
Vier davon entsprachen nicht der Beschreibung und mussten zurückgesendet werden.
Erst nach meinen Rückgabeanfragen direkt an ebay, stellte mir
die Verkäuferin auf ebay ein Rücksendeetikett zur Verfügung, das ich ausgedruckt und verwendet habe.
Alle vier Artikel wurden gemeinsam in einem Hermes‑Paket zurückgesendet.
Ein Artikel wurde am Tag der Abgabe im Hermes-shop sofort erstattet.
Für die anderen drei Artikel erfolgte keine Rückerstattung, obwohl das Paket lt. Hermes dann zugestellt wurde.
Als ich die Fälle geöffnet habe, wurden alle drei unmittelbar wieder geschlossen mit der Begründung:
„Wir haben keine Angaben zum Versand oder zur Sendungsverfolgung erhalten, die belegen, dass Sie den Artikel an den Verkäufer zurückgeschickt haben.“
Die Verkäuferin hatte jedoch eine falsche Sendungsnummer im System hinterlegt, die nicht zu meiner Rücksendung gehört.
Dadurch wurde meine tatsächliche Rücksendung im System nicht erkannt.
Kurz darauf erhielt ich über eBay die Nachricht, dass mir der Betrag (der 3 Artikel) *über PayPal erstattet* wird.
Finanziell ist die Sache damit erledigt,
aber
in den eBay‑Fällen steht weiterhin, dass ich „keinen Versand nachgewiesen“ hätte, obwohl ich korrekt versendet habe und alle Belege vorliegen.
Für einen der drei Artikel konnte ich inzwischen den Einspruch‑Link finden und dort die Belege hochladen. Für die anderen beiden Artikel erscheint der Einspruch‑Link jedoch nicht.
Ich möchte gern klären lassen:
dass meine Rücksendung korrekt erfolgt ist
dass die falsche Sendungsnummer der Verkäuferin berücksichtigt wird
ob die beiden anderen Fälle manuell geprüft oder wieder geöffnet werden können
Ich kann auf Wunsch alle Belege (Versandbeleg, Paketlabel, vollständiger Hermes‑Sendungsverlauf) erneut bereitstellen.
Vielen Dank für die Unterstützung.
06-01-2026 23:08
Sehr verehrte Verena,
Ihre letzte Rückmeldung datiert vom 19.12.2025.
Auf mein Schreiben vom 22.12.2026 blieb bislang eine zielführende Antwort aus.
Da es sich um ein strukturelles Problem im eBay‑Retourenprozess handelt, bitte ich — sowohl in meinem eigenen Anliegen als auch im Namen aller weiteren Betroffenen — um Weiterleitung an die zuständige IT‑Abteilung, damit dieser Punkt systemseitig geprüft und künftig ausgeräumt werden kann.
Im aktuellen Retourenprozess besteht eine technische Lücke, die potenziell zu Missbrauch, fehlerhaften Datensätzen oder inkonsistenten Tracking‑Informationen führen kann.
Der Verkäufer kann derzeit eine Sendungsnummer eintragen, ohne dass das System eine Rückkopplung oder Bestätigung durch den Käufer vorsieht.
Dadurch entsteht eine einseitige, unvalidierte Dateneingabe, die in bestimmten Fällen zu falschen oder manipulierten Tracking‑IDs führen kann!
Um diese Schwachstelle zu schließen, wäre die Implementierung einer Validierungs‑ und Abgleichlogik wichtig, die als zusätzliche Prozessschicht zwischen Verkäufer‑Input und automatisierten Statusübergängen fungiert.
Da dieser Missstand bereits seit längerer Zeit besteht und nachweislich zu fehlerhaften oder missbräuchlichen Retourenabläufen führen kann, ist eine zeitnahe technische Prüfung und Korrektur dringend erforderlich. Die bestehende Lücke im Prozess stellt kein Randphänomen dar, sondern ein strukturelles Problem, das die Integrität des gesamten Retouren‑Workflows beeinträchtigt. Eine Behebung ist daher nicht nur sinnvoll, sondern notwendig, um zukünftige Fehlentwicklungen und Konfliktfälle systematisch auszuschließen.
Sobald der Verkäufer eine Tracking‑ID hinterlegt, wird auf Käuferseite ein Validierungsdialog ausgelöst. Der Käufer kann:
die Tracking‑ID bestätigen → Systemstatus: validated_by_buyer
die Tracking‑ID korrigieren → Systemstatus: corrected_by_buyer
Eine interne Logik prüft:
Formatvalidität (Carrier‑konforme Syntax)
Plausibilität (Länge, Struktur, Prüfziffern)
Carrier‑Ping (optional, sofern API‑seitig möglich)
Nach Validierung oder Korrektur erfolgt ein sauberer Übergang in den nächsten Prozesszustand:
tracking_registered
tracking_validated
in_transit
delivered
return_completed
Zur Nachvollziehbarkeit wird ein Eintrag erzeugt:
Timestamp
User‑Role (seller/buyer)
Action (entered/validated/corrected)
OldValue / NewValue
System‑Statuscode
Durch die bidirektionale Validierungsschicht werden:
manipulierte Tracking‑IDs verhindert
Konfliktfälle reduziert
Datenkonsistenz erhöht
automatisierte Statusupdates zuverlässiger
Support‑Aufwände minimiert
Daher bitte ich — sowohl in meinem eigenen Anliegen als auch im Namen aller weiteren Betroffenen — um Weiterleitung an die zuständige IT‑Einheit, damit dieser Punkt in die technische Roadmap aufgenommen werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
rhapsonia
22-12-2025 03:29
Sehr verehrte Verena,
inzwischen habe ich Ihre Antwort drei verschiedenen Personen vorgelegt – niemand konnte mir erklären, wie Ihr Satz gemeint ist.
Daher bitte ich Sie aufrichtig, meine Situation noch einmal aufmerksam zu lesen und mir bis spätestens 03.01.2026 eine verständliche, kontextbezogene Antwort zu geben.
A) Bitte um Erklärung Ihres Satzes
Sie schreiben:
„In diesem Fall hättest du einen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und dort die korrekte Sendungsnummer angeben können.“
Ausdrücklich bitte ich Sie um eine konkrete Erklärung, wie dieser Satz gemeint ist.
Denn: Genau das habe ich getan.
Ich habe im Einspruch: die korrekte Hermes‑Sendungsnummer angegeben, alle Belege hochgeladen
Trotzdem wurde der wiedereröffnete Fall erneut geschlossen – diesmal mit der Begründung, der Artikel sei nicht fristgerecht verschickt worden, obwohl die Zustellung nachweislich vor Ablauf der Rückgabefrist erfolgt ist (Details siehe Fußnote).
Daher meine Frage an Sie:
Soll Ihr Satz bedeuten, dass ich nach einer automatischen PayPal‑Erstattung gar keinen Einspruch mehr einlegen soll – selbst dann nicht, wenn mir weiterhin fälschlich unterstellt wird, ich hätte nicht verschickt bzw. es sei kein Paket angekommen?
Ich bitte um eine klare Aussage.
B) Bitte um eine vollständige ANLEITUNG für zukünftige Fälle
Ich benötige eine Schritt‑für‑Schritt‑Beschreibung, wie ich künftig vorgehen muss, wenn ein/e Verkäufer/in eine falsche Sendungsnummer einträgt.
Bereits am 23. November hatte ich dieses Problem in der Community geschildert
und ausdrücklich gefragt, wo und wie man die korrekte Nummer hinterlegen oder melden kann. Auch dort erhielt ich keine Antwort.
Bitte erklären Sie daher:
Beim ersten Fall‑Eröffnen gab es keine Möglichkeit, etwas hochzuladen. Es gab kein Feld, keine Funktion, keinen Upload‑Button. Soll man warten? neu laden? scrollen? Gerät wechseln? anderen Browser verwenden?
Ich bitte um konkrete Details, damit zukünftige Betroffene nicht im Dunkeln stehen !
C) Hinweis für die Moderation
Es sollte Ihnen bewusst sein, dass Verkäufer*innen, die hier mitlesen, sehr genau erkennen können, wie man sich mit einer falschen Sendungsnummer aus der Verantwortung ziehen könnte – insbesondere, wenn nicht über PayPal bezahlt wurde.
Ausdrücklich möchte ich betonen, dass ich Ihre Arbeit sehr schätze und dankbar bin für Ihre Bemühungen.
Frohe Festtage & einen gesunden Start ins Jahr 2026.
FUSSNOTE (Faktenlage) ******************************************************************************************
* Antwort von ebay zur Schließung der Wiedereröffnung und des Einspruchs zur Fallschließung: „Bei einer eingehenden Prüfung der Angaben zur Sendungsverfolgung haben wir festgestellt, dass Sie den Artikel nicht innerhalb der vorgegebenen Frist zurückgeschickt haben. Aus diesem Grund lehnen wir diesen Einspruch ab. Wir werden für diesen Fall keine weiteren Einsprüche prüfen. Bitte achten Sie zukünftig darauf, Artikel innerhalb der vorgegebenen Fristen zurückzuschicken. Mit freundlichen Grüßen eBay Kundenservice Zabina Yalmiz“
FAKT: abgegeben im Hermes-Shop am Freitag 21.11.2025,
ANKUNFT v. Hermespäckchen/Retoure in B***** bei Verkäuferin am, zugestellt am Fr. 28.11.2025, 16 Uhr 28 (vgl. Belege).
Bei diesem Artikel auf ebay steht (screenshot vorhanden): "Rückgabezeitraum endete am 12.Dez.2025"
I.Ü.: Bei den anderen beiden Artikel, (die ja auch mit im Paket zurückgeschickt wurden,) waren die Einspruch-links zu einer Fall-Wiedereröffnung wie geschrieben nicht, beim besten Willen, nicht auffindbar; dennoch sei noch hinzugefügt, dass auch bei diesen der Rückgabetermin eingehalten wurde mit dem Stichtag, nämlich: steht bei diesen auf ebay (screenshot vorhanden): "Rückgabezeitraum endete am 28.Nov." - ABER es steht dort nicht, endet am 28.11. um 00.01 Uhr.
Ankunft des Hermes-Päckchens wie oben geschrieben 28.11.25 , 16.28 Uhr.
Kurz:
→ Alles VOR dem 12.12. → Alles innerhalb der Frist. → sogar 14 Tage VOR Fristende.
UND:
der gesamte 28.11. zählt noch zur Frist, also bis 23:59 Uhr
19-12-2025 18:56 - bearbeitet 19-12-2025 18:56
Hallo @rhapsonia,
vielen Dank für deine Rückmeldung!
In diesem Fall hättest du einen Einspruch gegen die Entscheidung einlegen und dort die korrekte Sendungsnummer angeben können.
Dadurch, dass die Rückerstattung nun bereits außerhalb von eBay erfolgt ist, können wir die Fallentscheidung nicht rückgängig machen, da dies eine erneute Auszahlung an dich anstoßen würde und du eine doppelte Rückerstattung erhalten würdest.
Die Fallentscheidung hat jedoch keinen Einfluss auf dein eBay-Konto. Daher musst du dir keine Sorgen machen.
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
19-12-2025 18:09
Zur Klarstellung: Die PayPal‑Erstattung betrifft alle Artikel.
Mein Anliegen hier ist ausschließlich die falsche Aussage, ich hätte nicht zurückgesendet.
19-12-2025 18:03
Ja, die Erstattung habe ich inzwischen über PayPal erhalten.
Mir geht es hier aber nicht um Geld, sondern darum, dass im eBay‑System fälschlich steht, ich hätte nicht zurückgesendet.
Ich möchte lediglich klarstellen, dass ich fristgerecht mit der korrekten Hermes‑Sendungsnummer zurückgeschickt habe und
die Verkäuferin eine falsche Nummer eingetragen hat.
19-12-2025 17:22
Hallo @rhapsonia,
vielen Dank für deinen Beitrag!
Verstehe ich richtig, dass du jetzt aber bereits die vollständige Erstattung zu allen Artikeln erhalten hast?
Liebe Grüße
Verena
⤷ Du hast deine Lösung gefunden? Hilf anderen Mitgliedern, indem du dein Problem als gelöst markierst. Einfach bei der Antwort, die dir geholfen hat, auf "Als Lösung akzeptieren" klicken.
19-12-2025 16:13
Melina ist nicht anwesend!
Vielleicht kann verena@ebay noch irgendwie helfen.
19-12-2025 16:10
Die vollständigen Informationen habe ich in meiner Antwort an Sally (Nachricht 3) zusammengefasst.
19-12-2025 16:08
Wie du geschrieben hast:
‚Und wenn die Rücksendung im System nicht erkannt wird bzw. keine Sendungsnummer hinterlegt ist, dann wird der Fall natürlich geschlossen.‘
Genau das ist hier passiert – allerdings aufgrund einer falschen Nummer der Verkäuferin.
Die Verkäuferin hatte keine echte Hermes‑Sendungsnummer eingetragen (vgl. meinen Beitrag vom 21.11. ‚Rücksendung: Verkäuferin gibt eine falsche Hermes Sendungs‑ID an‘), sondern lediglich die interne eBay‑Rücksende‑ID.
Diese ID ist kein Tracking.
eBay hat sie fälschlich als Sendungsverfolgung akzeptiert.
Mein Retoure‑Paket wurde am 28.11. zugestellt (Hermes‑Beleg und weitere Nachweise vorhanden).
Die Rückgabefristen waren:
– 12.12. für den Artikel, zu dem ich den Einspruch eingereicht habe
– 28.11. für die beiden anderen Artikel.
Beide Fristen wurden eingehalten.
PayPal hat mir bereits Recht gegeben.
Ich habe inzwischen eine Antwort von eBay erhalten:
Der wiedereröffnete Fall wurde mit der Begründung geschlossen, ich hätte ‚nicht innerhalb der Frist zurückgeschickt‘ –
obwohl bei eBay selbst der 12.12. als Rückgabefrist steht und die Zustellung am 28.11. nachweislich erfolgt ist.
16-12-2025 12:22
melina@ebay schaust du dir das bitte mal an? Vielen Dank 🙂
16-12-2025 12:21
die Artikelnummern lauten:
388655736381
235810532890
235841075460
16-12-2025 11:28
Dazu braucht man die Artikelnummern, sonst kann nichts zugeordnet werden.
Dann erst kann sich eine ebay MA das anschauen.
Und wenn die Rücksendung im System nicht erkannt wird bzw. keine Sendungsnummer hinterlegt ist dann wird der Fall natürlich geschlossen.