04-02-2021 20:36
Hallo @yandel_65
wenn Du den Wasserhahn im Oktober 2020 gekauft hast, dann wärst Du ja noch innerhalb der ersten sechs Monate, wo der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Fehler von vornherein schon bei Übergabe bestanden hat. Dann wäre also Dein Verkäufer der Ansprechpartner.
Vorausgesetzt, Dein Verkäufer ist in Deutschland angemeldet. Bei Verkäufern im Ausland kann man leider Sachmängelfreiheit oder auch Garantie mehr oder weniger vergessen, da man sie dort nicht durchsetzen kann.