05-03-2021 11:04
Der Käufer hat als Grund angegeben, Artikel würde nicht der Beschreibung und Abbildung entsprechen. Deshalb habe ich keine Möglichkeit, dies abzulehnen, da ich bei diesem Grund verpflichtet sei. Jedoch schreibt der Kunde, der Pullover sei ihm zu dünn und es sei nur ein dünnes Langarmshirt, und kein Pullover,was falsch ist!!! Auf den Fotos sieht man deutlich, dass es ein Pullover ist mit angestrickten Bündchen ist und in den Details steht Feinstrick. Ich habe dies so geschrieben und den Kunde gebeten, den Antrag zu schließen. Macht er aber nicht und ich werde ständig angemahnt von ebay, dies zu akzeptieren. Der Kunde verlangt auch noch Erstattung der Versandkosten und noch ein kostenloses Rücksende Etikett bei einem Artikel Preis von 3€. Ich werde dies nicht akzeptieren, aber dadurch erleide ich dann Nachteile. Ich fühle mich als Verkäufer ein bisschen an die Wand gestellt. Wenn das so weitergeht, werde ich mir eine andere Plattform suchen.
Du hast in der Titelzeile den Feinstrickpullover als "Sweatshirt" bezeichnet.
In der Beschreibung heißt er nur "Pullover".
Nur bei den Artikelmerkmalen taucht dann "Feinstrick" auf. Ein Feinstrickpullover ist kein Sweatshirt.
Und ob man auf Deinen Fotos am Handy noch erkennt, dass das ein Feinstrickpuller ist und kein Sweatshirt, das kann man durchaus anzweifeln. Es gibt auch Sweatshirts mit Strickbündchen.
Da Dein Käufer keinen Käuferschutz hat, kannst Du dir aussuchen was Du machst. Ich sehe da drei Möglichkeiten:
1. Du machst nichts und kassierst die negative Bewertung.
2. Du nimmst zurück und erstattest alle Kosten einschließlich Rückversand.
3. Du erstattest den Kaufpreis (und evl. auch die Hinversandkosten) und der Käufer darf den Pulli behalten.
Deine Beschreibung war ungenau bzw. widersprüchlich. Der Käufer muss nicht nachfragen, was Du da nun genau verkaufst. Du musst den Artikel so beschreiben, dass keine Nachfragen notwendig sind und Du darfst Dich nicht rauf verlassen, dass man ja alles auf den Bildern erkennen könnte. Je nachdem, welches Endgerät der Käufer nutzt, kann man das nämlich nicht.
Letztlich musst Du Dich mit dem Käufer einigen. Ebay hält sich da raus und eine rote Bewertung wird ebay wahrscheinlich nicht löschen, wenn Du sie bekommst.
Warte ab bis ebay dich zum neuen Zahlungsverfahren verpflichtet... dann kannst du richtig meckern.
Wenn du nicht zurücknimmst, wird der Käufer das vermutlich mit einer satten, roten Bewertung quittieren, bist du darauf vorbereitet?
Und NEIN, natürlich muss sich niemand von ebay drangsalieren lassen, aber ganz bestimmt NICHT !