18-02-2021 16:00
Tagchen @emely-marie
Was der VK sagt, ist etwas vereinfacht. Gewährleistung besteht bei Neuware über zwei Jahre und so lange bleibt der Verkäufer auch Ansprechpartner.
Allerdings trägst du die Beweislast dafür, dass der Fehler schon bei Übergabe des Gerätes vorgelegen hat.
Da viele Käufer das gar nicht erst versuchen, interpretieren Händler das gerne so, dass sie nach einem halben Jahr raus sind.
Diese Regelung mit den zwei Jahren, in denen man sich an den Händler wenden soll oder kann, hat einen guten Grund. Im Allgemeinen darf man davon ausgehen, dass die Händler mehr Druck auf Hersteller ausüben können und dass Produktfehler so nicht nur beim Hersteller landen, der solche Meldungen auch getrost unter der Decke halten könnte.
Einfach mal den Hersteller anschreiben und fragen. Such das Gerät mal über Google. Sollte es wirklich ein Fehler im Produkt sein, könntest du dich an die Produktsicherheit deines Bundeslandes wenden und parallel an das, wo der Händler seinen Sitz hat.
Der Verkäufer hat schon Recht mit seiner Aussage. Wenn du nicht nachweisen kannst, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat, muss er den Artikel nicht zurücknehmen oder reparieren. Der VK ist nur bis 6 Monaten nach dem Kauf dafür verantwortlich. Du musst dich tatsächlich an den Hersteller wenden.