21-06-2021 00:20
Hallo,- habe leider einen Wortfehler im Angebot gehabt. Betreff wie folgt: begutachtet im Fachhandel und es hätte heißen sollen .......Begutachtet Vom Fachhandel, da der uns bekannte Experte mit Ladengeschäft in unserer Wohnung vor Ort war. Möglicherweise hat dieser bei einer Begutachtung etwas nicht gesehen, was man nur sieht, wenn das Teil zerlegt ist . Habe in meiner Beschreibung ein Rückgaberecht eingeräumt. Dieses lehnt der Käufer ab. Eine Nachbesserung ( egal ob Fehler oder nicht ) lehnt er auch ab. Statt dessen möchte der Käufer das Teil selbst reparieren lassen ( Kosten 50:50 ), obwohl lt. einer Nachricht des Käufers angeblich keine Ersatzteile mehr dafür gibt. Da stimmt doch etwas nicht ? Habe den Käufer bereits gemeldet ! Jetzt verstehe ich das neue System etwas besser,- NUR haben Verkäufer dann erst richtig die A-Karte ......
Aus einer deiner AB, @mamen-9005 ,
"Fachhandel, Uhren-Experten und Uhrmachermeister geprüft"
Da kann man ja machen lassen, nur in der Verantwortung für den verkauften Artikel stehst immer du als Verkäufer.
Tag @mamen-9005 sorry, aber das musst du nun auf deine Kappe nehmen.
Hallo und danke erst einmal für eure Antworten ! Es ist mir schon klar das ich für die Beschreibung verantwortlich bin. Der Experte ist uns persönlich sehr gut bekannt und steht zu seiner Aussage. Das bekomme ich auch schriftlich und wenn das vor Gericht geht, bestimme ich diesen als Zeugen. Schenke doch keine 150.- € her ! Der Käufer hat übrigends nicht seine Bankverbindung gesendet, auch nicht nach der 2. Anfrage an ihn. Der K. hat eine Frist gesetzt bis 30.06.2021. Hat ein privater Verk. keine Möglichkeit der Nachbesserung ? LG
Hallo!
@mamen-9005 Du hast doch noch gar nicht die neue Zahlungsabwicklung, warum machst du dann Rücknahme in deine Angebote?
Aber wenn du das schon drin hast und der Käufer das ablehnt, dann würde ich sein weiteres Ansinnen auch ablehnen. Man könnte eher glauben, da will jemand noch was rausschlagen.
Entweder Ware zurück und dann das Geld an ihn oder das wars dann.