abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Tippfehler eines Wort in Beschreibung, Irrtum vom Fachhandel ? und verweigerung zur Nachbesserung

Hallo,- habe leider einen Wortfehler im Angebot gehabt. Betreff wie folgt: begutachtet im Fachhandel und es hätte heißen sollen .......Begutachtet Vom Fachhandel,  da der uns bekannte Experte mit Ladengeschäft in unserer Wohnung vor Ort war. Möglicherweise hat dieser bei einer Begutachtung etwas nicht gesehen, was man nur sieht, wenn das Teil zerlegt ist . Habe in meiner Beschreibung ein Rückgaberecht eingeräumt. Dieses lehnt der Käufer ab. Eine Nachbesserung ( egal ob Fehler oder nicht ) lehnt er auch ab. Statt dessen möchte der Käufer das Teil selbst reparieren lassen ( Kosten 50:50 ), obwohl lt. einer Nachricht des Käufers angeblich keine Ersatzteile  mehr dafür gibt.  Da stimmt doch etwas nicht ? Habe den Käufer bereits gemeldet ! Jetzt verstehe ich das neue System etwas besser,- NUR haben Verkäufer dann erst richtig die A-Karte ......

Akzeptiert Lösungen (0)

Antworten (3)

Antworten (3)

Aus einer deiner AB, @mamen-9005 ,

 

"Fachhandel, Uhren-Experten und Uhrmachermeister geprüft"

 

Da kann man ja machen lassen, nur in der Verantwortung für den verkauften Artikel stehst immer du als Verkäufer.

Tag @mamen-9005    sorry, aber das musst du nun auf deine Kappe nehmen. 

 

Begutacht von Experten im Fachhandel !
Optik ect. einwandfrei, sehr sauber, wie neu, wenig gebraucht !
Rücknahme nur bei fälschlichen Angaben von meiner Seite her ! 
 
Obiges steht in deiner AB, und deine Angaben waren ja insofern nicht korrekt. Der "Experte" hat halt auch nen Fehler gemacht, was soll da jetzt noch schriftlich von ihm erfolgen? Du bist der Verkäufer, du haftest für deine Angaben in der AB, nicht dein Experte.
Der Käufer mag sich einen Kostenvoranschlag zur Reparatur geben lassen, dann siehst du ja, was dich das kosten würde.
 

 

Hallo!

 

@mamen-9005 Du hast doch noch gar nicht die neue Zahlungsabwicklung, warum machst du dann Rücknahme in deine Angebote?

 

Aber wenn du das schon drin hast und der Käufer das ablehnt, dann würde ich sein weiteres Ansinnen auch ablehnen. Man könnte eher glauben, da will jemand noch was rausschlagen. 

 

Entweder Ware zurück und dann das Geld an ihn oder das wars dann.  

Stelle hier Deine öffentliche Frage an andere eBay-Mitglieder