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Tippfehler eines Wort in Beschreibung, Irrtum vom Fachhandel ? und verweigerung zur Nachbesserung

Hallo,- habe leider einen Wortfehler im Angebot gehabt. Betreff wie folgt: begutachtet im Fachhandel und es hätte heißen sollen .......Begutachtet Vom Fachhandel,  da der uns bekannte Experte mit Ladengeschäft in unserer Wohnung vor Ort war. Möglicherweise hat dieser bei einer Begutachtung etwas nicht gesehen, was man nur sieht, wenn das Teil zerlegt ist . Habe in meiner Beschreibung ein Rückgaberecht eingeräumt. Dieses lehnt der Käufer ab. Eine Nachbesserung ( egal ob Fehler oder nicht ) lehnt er auch ab. Statt dessen möchte der Käufer das Teil selbst reparieren lassen ( Kosten 50:50 ), obwohl lt. einer Nachricht des Käufers angeblich keine Ersatzteile  mehr dafür gibt.  Da stimmt doch etwas nicht ? Habe den Käufer bereits gemeldet ! Jetzt verstehe ich das neue System etwas besser,- NUR haben Verkäufer dann erst richtig die A-Karte ......

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Aus einer deiner AB, @mamen-9005 ,

 

"Fachhandel, Uhren-Experten und Uhrmachermeister geprüft"

 

Da kann man ja machen lassen, nur in der Verantwortung für den verkauften Artikel stehst immer du als Verkäufer.

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